Andrea Nahles als Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit vorgeschlagen
Veröffentlicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute beschlossen, Andrea Nahles als Nachfolgerin von Detlef Scheele als neue Vorsitzende des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen. Andrea Nahles soll ihr Amt am 1. August 2022 antreten. Zudem hat der Verwaltungsrat zwei weitere neue Mitglieder für den Vorstand vorgeschlagen. Bereits zum 1. Mai 2022 soll Vanessa Ahuja als viertes Vorstandsmitglied ihr Amt antreten. Daneben soll Dr. Katrin Krömer zum 1. Oktober 2022 Nachfolgerin von Christiane Schönefeld werden. Das bisherige Vorstandsmitglied, Daniel Terzenbach, bleibt im Amt. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit erstmalig einen überwiegend weiblichen Vorstand erhalten.
Bundesminister Hubertus Heil dazu: „Mit der ehemaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles erhält die Bundesagentur für Arbeit eine herausragende Persönlichkeit als Vorstandschefin. Ich bin überzeugt davon, dass sie ihre umfangreichen Erfahrungen in der Arbeits- und Sozialpolitik für die zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik mit viel Engagement einsetzen wird. Ich freue mich sehr über den hervorragenden Vorschlag des Verwaltungsrates – und auf die Zusammenarbeit mit Andrea Nahles. Ich bin mir sicher, dass sie die ausgezeichnete und erfolgreiche Arbeit von Detlef Scheele fortsetzen wird.
Ich freue mich ebenfalls sehr, dass mit Vanessa Ahuja eine ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik in den Vorstand eintreten soll. Sie hat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihre Aufgaben auf diesem Gebiet hervorragend gemeistert. Dr. Katrin Krömer soll den Vorstand vervollständigen. Vor ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin und Leiterin der Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der Deutschen Bahn AG war sie bereits in der Bundesagentur für Arbeit tätig. Als Geschäftsführerin Interner Service und Operativer Service der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg verfügt sie über wertvolle Erfahrungen aus der Praxis, die sie in die Vorstandstätigkeit einbringen kann. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, drei hoch qualifizierte Frauen für die verantwortungsvolle Tätigkeit im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit zu gewinnen.“
Die oder der Vorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit werden auf Vorschlag des Verwaltungsrats im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren von der Bundesregierung benannt. Die Bundesregierung entscheidet über den Vorschlag des Verwaltungsrates per Kabinettbeschluss und leitet den Vorschlag anschließend dem Bundespräsidenten zu. Dieser stellt die Ernennungsurkunde aus. Mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied schließt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung der Bundesregierung einen Vertrag.
Grundsätzlich beträgt die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands fünf Jahre. Mehrere Amtszeiten sind zulässig.