Bundesfamilienministerium bietet Notfall-Kinderzuschlag: Informationen für Unternehmen
Die Corona-Pandemie stellt Familien vor finanzielle Herausforderungen: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern haben aktuell nur noch kleine Einkommen – trotz staatlicher Hilfen. Mit der Anpassung des Kinderzuschlags (KiZ) schützt das Bundesfamilienministerium Familien und Alleinerziehende mit kleinen Einkommen zusätzlich vor den Corona-Folgen.
Antragstellende müssen seit der Anpassung nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Wenn Familien und Alleinerziehende kein erhebliches Vermögen haben, müssen Sie dazu außerdem keine Angaben mehr machen. Der KiZ unterstützt sie mit bis zu 185 Euro pro Kind. Arbeitgeber*innen können ihre Beschäftigten mit folgenden Materialien über den KiZ und weitere Familienleistungen informieren:
- Handzettel zum Kinderzuschlag
- Postkarte: Der neue Kinderzuschlag
- Plakat: Der neue Kinderzuschlag
- Starke-Familien-Checkheft: Familienleistungen auf einen Blick
- Informationen in Leichter Sprache: Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen
Die Materialien können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber per E-Mail an ihre Beschäftigten versenden oder kostenlos für ihre Standorte bestellen – zum Verteilen und Aushängen.