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Frauenanteil in Führungspositionen der Bundesverwaltung gestiegen

Vom Bundesfamilienministerium

Gleichstellungsministerin Lisa Paus: „Wir haben das Ziel der Parität bis Ende 2025 fest im Blick!“

In den obersten Bundesbehörden lag der Anteil von Frauen in Führungsverantwortung 2022 bei 41 Prozent, ein Anstieg um 2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt der heute veröffentlichte Gleichstellungsindex mit Stichtag 30.06.2022. Seit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen im Jahr 2015 misst der Gleichstellungsindex jährlich den Fortschritt: Von 2015 bis 2022 betrug der Anstieg insgesamt 8 Prozentpunkte.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Als Feministin kämpfe ich für echte Gleichstellung. Mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ist mir auch ein persönliches Anliegen. Wenn die Bundesregierung von der Privatwirtschaft Gleichstellung fordert, muss sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen. In den Bundesbehörden sind 55 Prozent der Beschäftigten Frauen. Doch der Gleichstellungsindex zeigt: Noch immer schaffen nicht genug Frauen den Sprung in Führungspositionen. Dass 17 der 24 obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen beschäftigen, kann uns nicht zufriedenstellen. Alle müssen sich anstrengen, um hier bis 2025 das Ziel Parität bei der Besetzung der Führungspositionen in der Bundesverwaltung zu erreichen.“

Der Gleichstellungsindex 2022 zeigt beispielsweise, dass Führen in Teilzeit weiter die Ausnahme bleibt: Nur 10 Prozent der Beschäftigten im höheren Dienst mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen führen in Teilzeit. 73 Prozent davon sind Frauen. Je höher die Führungsebene, desto geringer der Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Um die Potenziale von Teilzeitführung und geteilter Führung im öffentlichen Dienst zu heben, startet das BMFSFJ gemeinsam mit der dbb-Bundesfrauenvertretung ein Modellprojekt „Führen in Teilzeit“.

Der Gleichstellungsindex schafft nur Transparenz für die obersten Bundesbehörden. Erstmals wurden die Zahlen in einem ergänzenden Monitoring auch für die nachgeordneten Behörden, die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen in den Geschäftsbereichen der Ressorts erhoben. Das Ziel annähernder Parität gilt für die gesamte Bundesverwaltung. Neben den gut 32.000 Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden, die der Gleichstellungsindex erfasst, arbeiten weitere 512.000 Beschäftigte in den nachgeordneten Bereichen der Bundesressorts. Hier zeigt sich ein ähnliches Bild: 57 Prozent von ihnen sind Frauen, deren Teilhabe an Führungspositionen liegt insgesamt betrachtet aber nur bei gut 43 Prozent.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ vom Statistischen Bundesamt erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Der Index ist hier abrufbar.

Das Ziel, Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 annähernd paritätisch zu besetzen, wurde mit dem zweiten Führungspositionengesetz im Jahr 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verankert.


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