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Daniela Behrens ist neue Leiterin der Gleichstellungsabteilung im BMFSFJ

Daniela Behrens ist neue Leiterin der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie gestaltet damit die Frauenpolitik der Bundesregierung an entscheidender Stelle mit. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey unterstreicht mit ihrer Wahl von Daniela Behrens die Bedeutung der Gleichstellung als eine politisch und gesellschaftlich herausragende Aufgabe. Schwerpunkte der künftigen Arbeit werden Frauen in Politik und Wirtschaft sein sowie der Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Daniela Behrens (51 Jahre) ist Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Sie arbeitete als Redakteurin und in der Wissenschaftskommunikation, war Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag und Staatssekretärin des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Zuletzt leitete sie den Informationsdienst Wissenschaft (idw).

Frauen stärken und für Fairness sorgen

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Wir brauchen den Fokus auf die Gleichstellung von Frauen, solange Frauen in Deutschland viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie nicht ansatzweise die gleiche Repräsentanz in Führungspositionen haben, solange sie zu über 80 Prozent von häuslicher Gewalt betroffen sind und solange sie nicht in gleicher Weise Familie und Beruf vereinbaren können. Ich freue mich, dass wir mit Daniela Behrens eine neue Abteilungsleiterin mit viel Erfahrung in der Landespolitik und Expertise in Wirtschaft und Wissenschaft gewinnen konnten.“

Abteilungsleiterin Daniela Behrens: „Gleichberechtigung bedeutet für mich, Frauen zu stärken in ihren Entscheidungen und Lebensentwürfen und für Fairness in der Arbeitswelt zu sorgen. Echte Gleichstellung werden wir nur erreichen, wenn die Hälfte der politischen Macht und die Hälfte des Einflusses in der Wirtschaft in der Hand von Frauen liegen. Aber auch der Blick in die Breite ist mir wichtig: Erst wenn Frauen genauso gut entlohnt werden wie Männer und soziale Berufe besser bezahlt werden als derzeit, nähern wir uns dem Ziel: Gleichstellung in allen Lebenslagen.“

Die drei wichtigsten jetzt anstehenden Vorhaben:

1. Führungspositionengesetz weiterentwickeln

Das neue „Führungspositionengesetz“ soll in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden. In den Vorständen großer Unternehmen sitzen derzeit 94 Prozent Männer und nur 6 Prozent Frauen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Wirksamkeit des Gesetzes zu verbessern. So sollen Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, künftig eine plausible Begründung für die Zielgröße „Null“ für Frauen in den Vorständen angeben müssen, ansonsten drohen Bußgelder. Im öffentlichen Dienst soll bis 2025 gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen erreicht werden.

2. Entgelttransparenzgesetz besser umsetzen

Nicht nur in den Spitzenpositionen geht es um Parität. Für alle gilt „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Das Entgelttransparenzgesetz hat eine wichtige Grundlage gelegt, damit Frauen die betriebliche Entgeltstruktur überprüfen können. Wir wollen das Gesetz bekannter machen und das Auskunftsverfahren erleichtern. Dazu führen wir die Equal Pay Day Kampagne fort und schärfen so die Aufmerksamkeit für die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer, wir veranstalten Dialogforen mit berufstätigen Frauen und Betriebsrätinnen und unterstützen Unternehmen dabei, den Informations- und Berichtspflichten nachzukommen.

3. Neues Bundesförderprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“ starten

Die Ächtung von Gewalt gegen Frauen bleibt eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Das BMFSFJ hat daher mit dem neuen Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm aufgelegt. So starten wir eine bundesweite Kampagne, die zum Handeln gegen Gewalt an Frauen ermutigen soll. Wir stärken unter anderem die Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern. Sechs Millionen Euro werden insgesamt in diesen wichtigen Bereich der Förderung von Innovationen fließen. Im kommenden Jahr wird dann der bessere Zugang und bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern gefördert, um den Bundesländern bei dieser wichtigen Aufgabe zu helfen. Dafür stehen 2020 35 Millionen Euro zur Verfügung.

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