Entgeltgleichheitsgesetz nicht zielführend – Frauen werden enttäuscht sein
Der Verband deutscher Unternehmerinnen, kurz VdU, kritisiert die im Koalitionsausschuss beschlossene Einführung individueller Auskunftsansprüche und Entgeltüberprüfungsverfahren für Unternehmen. Dies werde an der bestehenden Lücke im durchschnittlichen Bruttostundenlohn zwischen Frauen und Männern nichts ändern. So argumentierte die Präsidentin des Unternehmerinnenverbandes, Stephanie Bschorr, in Berlin. „Wer jetzt den Frauen Hoffnung macht, ein solches Gesetz könne die Lohnlücke wirksam verringern, der führt in die Irre“. Das unterstrich Bschorr.
Denn die geplanten Vorschriften gehen an den wirklichen Ursachen der statistischen Entgeltlücke vorbei. Frauen arbeiten zu selten in den Hochlohnbranchen der deutschen Wirtschaft und haben noch zu wenige Führungspositionen in den Unternehmen inne. Überproportional häufig dagegen arbeiten Frauen in Niedriglohnbereichen und in Teilzeit. „Kein Wunder, dass diese Verteilung im Durchschnitt eine große Differenz ergibt“, sagte Bschorr. „Wir brauchen mehr Frauen in MINT-Berufen, mehr Frauen in den Chefsesseln und eine bessere Vereinbarkeit für beide Eltern – aber kein Gesetz, das den Unternehmen massenhafte Diskriminierung unterstellt.“
VdU warnt vor mehr Bürokratie
Vorgaben wie die jetzt geplanten schaffen nur zusätzliche Bürokratie, aber sie werden keinen Beitrag zur Verringerung der Lohnlücke leisten, betonte die Unternehmerin. Das könne man am Beispiel anderer Staaten ablesen, die mit ähnlichen Gesetzen in die Irre gegangen sind, wie Österreich und Schweden.
Das Bundeskabinett hat sich auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern geeinigt. Das „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ sieht vor, dass Arbeitnehmer von ihren Chefs künftig Auskunft darüber verlangen können, wie viel Geld ihre Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Aus Datenschutzgründen sollen jedoch nur Durchschnittsgehälter genannt werden. Außerdem sollen Unternehmen verpflichtet werden, bei jeder Stellenausschreibung künftig ein Mindestentgelt anzugeben. Nähere Informationen hier:
Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Mann und Frau beschlossen