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Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Mann und Frau beschlossen

Die große Koalition hat sich auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern geeinigt. Das „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ sieht vor, dass Arbeitnehmer von ihren Chefs künftig Auskunft darüber verlangen können, wie viel Geld ihre Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Aus Datenschutzgründen sollen jedoch nur Durchschnittsgehälter genannt werden. Außerdem sollen Unternehmen verpflichtet werden, bei jeder Stellenausschreibung künftig ein Mindestentgelt anzugeben.

Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern sollen nun regelmäßig einen Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen. Betriebe, die gültige Tarifverträge abgeschlossen haben, sind von den Regelungen ausgenommen.

 Um unterschiedliche Tätigkeiten wie die einer Küchenwirtschafterin und eines Kanalfacharbeiters vergleichbar zu machen, sollen die Firmen möglichst alle Tätigkeiten nach einem neuartigen Punktesystem bewerten. Ein Vorbild für diese sogenannten Arbeitsbewertungsverfahren ist der „EG-Check“, den die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung entwickelt hat. Damit lassen sich Löhne in ihre einzelnen Bestandteile wie Zulagen und Überstundenvergütungen zerlegen sowie verschiedene Funktionen im Unternehmen vergleichbar machen.

Die Idee gibt es seit 2012

Einen Entwurf zu einem Entgeltgleichheitsgesetz hatte die SPD-Fraktion schon 2012 vorgelegt. Teile davon fanden 2013 ihren Weg in den Koalitionsvertrag von Union und SPD – und in den aktuellen Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Verdienst von Männern und Frauen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich ungefähr 21 Prozent weniger als Männer. Ein Großteil, ungefähr zwei Drittel, gehen darauf zurück, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener gut bezahlte Führungspositionen bekleiden und weniger oft in den Hochlohnbranchen der Industrie beschäftigt sind. Rechnet man all dies raus, verdienen Frauen auf den gleichen Positionen wie Männer durchschnittlich immer noch 7 Prozent weniger.

Kritik an Neuregelung

Industrie- und Arbeitgeberverbände befürchten, dass Personalabteilungenüberlastet werden und höhere Kosten und „Bürokratiewahnsinn“ entstehen. Das Gesetz werde „Unfrieden in die Betriebe“ bringen und „ein Klima des Misstrauens und Ausforschens“ schaffen.

Unklar, wann Gesetz in Kraft tritt

Ob und in welcher Form es in Kraft tritt, ist noch völlig unklar. Bislang handelt es sich um einen Entwurf, der dem Bundestag vorgelegt werden soll.

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