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Frauenarmut trifft ALLE

Von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten begrüßt die Verabschiedung des Frauen-Solidaritätszuschlaggesetz (FSolzG), ein Mittel gegen Frauenarmut.

Das ist ein erster Schritt zur Beseitigung der ungleichen Bezahlung von Frauen und Männer und damit auch ein erster Schritt zur Beseitigung der Armut von Frauen. Endlich ist erkannt, dass Frauenarmut ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und daher auch einer gesamtgesellschaftlichen Lösung bedarf.

Mit dem Gesetz wird eine aktive und direkte Umverteilung der ungleichen Gehälter von Frauen und Männern vorgenommen.

Gesetzliches Vorgehen gegen Frauenarmut wird als Erfolg gewertet

Dass das Gesetz noch in diesem Jahr (1. Oktober 2016) in Kraft tritt, werten wir als Erfolg der Netzwerkarbeit der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vor Ort. Mit vielfältigen Aktivitäten und frauenpolitischen Forderungen verweisen sie schon seit Jahren auf die Armutsrisiken für Frauen. www.frauenbeauftragte.org/armut/aktion/kampagne-gegen-frauenarmut

Ein erster Schritt – weitere müssen folgen. So ist es heute nicht mehr nachzuvollziehen, warum eine Altenpflegerin oder Kitaerzieherin weniger verdient als ein Kraftfahrer. Die Wertschätzung der Arbeit im sozialen Dienstleistungssektor muss sich endlich auch in der Bezahlung widerspiegeln.

Eine Gesellschaft, die Frauen wertschätzt, verhindert ihre Armut!

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