Längst überfällig: die „Respekt-Rente“ – Sinnvolle Antwort auf Altersarmut von Frauen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat begrüßt den Vorschlag, eine allgemeine Form der Grundrente einzuführen, begrüßt.
Diese hilft, die Altersarmut von Frauen zu bekämpfen. Denn besonders Frauen arbeiten wegen Familie und Kindererziehung und Pflege von Angehörigen häufig viele Jahre in Teilzeit. Eine große Anzahl der Mütter bleibt es verwehrt, wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukehren.
Die Folge: eine Rente an der Armutsgrenze.
Besonders viele Frauen arbeiten außerdem in Niedriglohnsektoren, wie zum Beispiel im Gesundheitsbereich, in der Pflege oder in schlecht bezahlten Dienstleistungsberufen- auch diese Frauen sind von Altersarmut betroffen.
Wir halten es für ein wesentliches Element dieses Grundrentenmodells, dass keine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden soll. Wir befürworten, dass Menschen eine Rente für ihre Lebensleistung bekommen, unabhängig davon, mit wem sie verheiratet sind oder waren.
Alle Modelle, die Teilzeitarbeit niedriger bewerten oder auf das Bestehen einer Ehe oder gar einer Bedarfsgemeinschaft abzielen, machen Frauen zu abhängigen Bittstellerinnen. Diese Sichtweise zementiert althergebrachte Rollenverständnisse. Eine geschlechtergerechte Rentenreform muss die Erwerbsbiografien von Frauen in den Blick nehmen und berücksichtigen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordert seit langem die Einführung einer Basisrente unabhängig von der Zahl der Beitragsjahre, um Frauen auch im Alter eine eigenständige Existenzsicherung zu ermöglichen. Insofern wünschen wir uns, dass dem mutigen Schritt von Herrn Heil noch viele weitere folgen werden.