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Grenze für geringfügig Beschäftigte

Was passiert, wenn ein geringfügig Beschäftigte mehr als die erlaubten 450 Euro pro Monat verdienen? Bei geringfügig Beschäftigen beläuft sich der Arbeitslohn auf 450 Euro pro Monat, also 5400,- Euro pro Jahr. Wird diese finanzielle Grenze überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. Doch was ist die Folge?

Geringfügig Beschäftigte dürfen 2 bis 3 Mal pro Jahr die Grenze überschreiten

Wird die Grenze von 450 Euro maximal 3 Mal innerhalb von 12 Kalendermonaten überschritten und dann auch aus einem nicht vorhersehbaren Grund, bedeutet das nicht gleich eine Änderung der Versicherungspflicht. Als „gelegentlich“ gilt hier in Anlehnung an die Zeitgrenze von zwei Monaten bei kurzfristiger Beschäftigung ein zweimaliges Überschreiten der monatlichen Entgeltgrenze innerhalb eines Zeitjahres. Bei Beraternews.net sind weitere Informationen nachlesbar.

Die Geringfügigkeits-Richtlinien sind hier nachlesbar.

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