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Internationaler Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“

Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu über 81 Prozent Frauen. Die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Betroffen sind dabei Frauen aller sozialen Schichten.

Heute, am 25. November, ist der internationale Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“. Der Gedenk- und Aktionstag wird zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen veranstaltet. Im Gespräch haben wir dazu Christine Müller, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Göttingen.

Frau Müller, am 25. November ist der Internationale Tag “Nein zu Gewalt an Frauen”. Warum fiel die Wahl auf dieses Datum?

Der 25. November geht auf den Todestag der Schwestern Mirabal zurück. Am 25. November 1960 sind die Schwestern Mirabal in der Dominikanischen Republik von den dortigen Geheimdiensten ermordet worden. Sie waren im Widerstand aktiv und in den Achtzigerjahren haben dann Feministinnen aus Lateinamerika gesagt “Wir müssen da aus dem Todestag auch einen Gedenktag machen”. Und 1990 folgten dann die Vereinten Nationen und haben gesagt “Oh, das ist gut, wir machen das zum internationalen Aktions- und Gedenktag”. Nachdem die UN sich dazu entschieden hatte, setzte sich die Organisation Terre des Femmes dafür ein, dass dieser internationale Aktionstag auch in Deutschland eingeführt wurde. Ihre Fahnen “Frei leben ohne Gewalt” hängen seitdem am 25. November in vielen deutschen Städten.

Es gibt häusliche Gewalt, die sicherlich von der Begrifflichkeit her vielen bekannt sein dürfte, aber auch noch andere Formen der Gewalt. Können Sie bitte die verschiedenen Formen der Gewalt an Frauen ausführen?

Naja, häusliche Gewalt heißt ja eigentlich nur, dass es zu Hause passiert. Und das war die Gewaltform, die lange tabuisiert wurde. Vergewaltigung in der Ehe ist in Deutschland erst seit Ende der Neunzigerjahre strafbar. Vorher hieß es: Das gehört zum verheiratet sein dazu. Häusliche Gewalt hebt nochmal besonders hervor, dass die Gewalt in den eigenen vier Wänden stattfindet. Ich bin noch mit der Warnung aufgewachsen “Pass auf, wenn du alleine draußen unterwegs bist, insbesondere, wenn es dunkel ist!”. Diese Gewalt gibt es natürlich auch noch und es gibt auch Vergewaltigung durch Fremde. Aber das Thema häusliche Gewalt zeigt einfach, dass Gewalt gerne und eigentlich zunehmend im nahen Umfeld der Frau stattfindet.

Darüber hinaus gibt es natürlich noch die Themen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Stalking oder Upskirting (heimliche Aufnahmen unter den Rock, Anm. d. Red.). Neben der sexuellen und psychischen Gewalt gibt es auch noch das Thema wirtschaftliche Gewalt. Das heißt, dass eine Frau finanziell von ihrem Partner abhängig ist. Besonders in Kombination mit sexueller Gewalt ist das eine ganz unheilige Allianz. All diese Gewaltformen und noch viel mehr sind in der Istanbul Konvention zu finden.

Welches Thema auch immer weiter in den Fokus rückt, ist das Umgangsrecht in Bezug auf häusliche Gewalt. Denn davon sind auch Kinder direkt oder indirekt betroffen. In Sorgerechtsverfahren wird dann aber häufig das Umgangsrecht der Väter sehr hoch gehalten und das passt aus meiner Sicht nicht zum Kindeswohl.

Und eine sehr traurige Entwicklung ist die Zunahme von Femiziden. Frauen werden umgebracht, weil beispielsweise eine Beziehung beenden wollen oder weil sie einer anderen Frau helfen. Inzwischen werden Frauen also nur aufgrund ihres Geschlechts ermordet.

Sie haben die Istanbul Konvention erwähnt. Was genau verbirgt sich dahinter?

Die Istanbul Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen häuslicher Gewalt. 2011 hat Deutschland das Übereinkommen unterschrieben und 2018 ratifiziert. Das heißt konkret, dass es inzwischen zu einem Bundesgesetzt wurde. Die Istanbul Konvention schreibt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen. Dabei geht es nicht nur um die Prävention, sondern auch um den konkreten Schutz und das Thema Strafverfolgung. Deutschland sagt, dass bisher schon viel erreicht wurde und wir ganz gut dastehen. Der kritische Blick zeigt aber: Wir haben noch viel zu tun. Der Schutz gegen Gewalt darf keine freiwillige Aufgabe sein und ausschließlich vom Frauenhaus oder Frauennotruf übernommen werden. Da sind auch Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht. In Göttingen beispielsweise gibt es schon viele tolle Angebote, Einrichtung und Projekte. Aber es gibt keine gemeinsame Strategie. Da bedarf es einer kommunalen Koordinierungsstelle, damit die Istanbul Konvention zielgerichtet und erfolgreich umgesetzt werden kann.

Welche Aspekte der Istanbul Konvention müssten aus Ihrer Sicht in Deutschland noch geklärt werden?

Betroffene Frauen brauchen Schutzeinrichtungen. Das Frauenhaus ist natürlich eine bekannte Anlaufstelle, aber was ist darüber hinaus noch nötig und möglich? Und was passiert denn, wenn ich nicht ins Frauenhaus kann oder dafür keine Finanzierung bekomme? Was passiert mit Frauen mit ungesicherten Aufenthaltsstatus? Können die ins Frauenhaus? Es gibt aus meiner Sicht noch viele Fragen zu klären und eine Gesamtstrategie aufzubauen.

Ein weitere offene Frage ist: Wie funktionieren bei uns die Strafverfolgungsbehörden? Ist eine kostenlose Prozessbegleitung gesichert? Auch dazu gibt es in der Istanbul Konvention Vorgaben. Wie können Strafverfahren besser durchgeführt werden? Wie kann ich Gerichte, Anwälte und die betroffenen Frauen besser auf so ein Verfahren vorbereiten?

Ich glaube, es gibt – auch darüber hinaus – noch viel abzustimmen, um die Istanbul Konvention auch wirklich umzusetzen. Dazu sind Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen notwendig.

Wie sieht denn die Entwicklung in Deutschland aus in Bezug auf Gewalt an Frauen? Sind die registrierten Fälle gleich hoch geblieben, weiter gestiegen oder vielleicht sogar gesunken?

Ich würde sagen wir bleiben stetig auf einem hohen Niveau – jedenfalls von dem, was wir wissen. Das Bundeskriminalamt hat für das Jahr 2019 über 140.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Das heißt Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner. Besonders die Trennungssituation stellt für Frauen eine enorme Gefahr dar. Von Stalking bis Mord ist alles möglich.

Wir haben es in den letzten Jahren immerhin geschafft das Thema zu enttabuisieren, aber offensichtlich haben wir es noch nicht geschafft, dass die Instrumente auch effektiv wirken. Seit 2002 haben wir ein Gewaltschutzgesetz, was wirklich ein immenser Fortschritt war und welches unter dem Motto „Wer schlägt, muss gehen“ von Polizei und Justiz umgesetzt wird. Dadurch ist es endlich möglich, dass der Täter aus der Wohnung entfernt wird und nicht mehr zwingend die Frau, die dann noch irgendwo Schutz suchen muss. Dennoch besteht dann weiter die Gefahr, dass es zu Stalking oder Schlimmeren kommt oder dass die Frau sich in der Zwischenzeit keine Alternative aufbauen kann. Das ist weiterhin ein großes Problem.

In den Medien wurde im Frühjahr prognostiziert, dass die häusliche Gewalt aufgrund von Lockdowns und Ausgangssperren massiv zunehmen wird. Hat sich das aus Ihrer Sicht bestätigt?

Die Schutzeinrichtungen konnte diese Prognose tatsächlich nicht bestätigen. Für sie war es ‚Business as usual‘. Das hatte wohl zum Teil auch damit zu tun, dass die betroffenen Frauen auch gar nicht wirklich raus konnten oder aus anderen Gründen keine Möglichkeit hatten sich an die Einrichtungen zu wenden. Dagegen merken wir jetzt im Herbst, beim Lockdown light, eine Zunahme bei den Beratungsstellen und auch in den Frauenhäusern. Anscheinend sind wir jetzt an dem Punkt angekommen, wo das ständige Aufeinanderhocken, das Homeschooling und die Kinderbetreuung zu mehr Gewalt in den Familien führt. Da stellt sich jetzt für viele Frauen die Frage: Was mache ich, wenn ich zuhause nicht mehr sicher bin? Es gibt dazu ganz viel Informationsmaterial und auch viele Anlaufstellen, aber die betroffenen Frauen müssen auch diesen Schritt gehen und dann müssen wir sie auch langfristig schützen und unterstützen können.

Abschließend die Frage: Wenn ich als Frau von häuslicher Gewalt betroffen bin oder ich habe in meinem Bekanntenkreis jemanden, wo ich das mitbekomme oder vermute, wie spreche ich die Person drauf an? Wie geht man mit diesen Situationen am besten um?

Sowohl wenn ich selbst betroffen bin, als auch wenn ich beispielsweise mitbekomme, dass in der Nachbarwohnung etwas passiert, dann sollte man sofort die Polizei anrufen. Die Beamten sind inzwischen sehr gut für solche Situationen geschult und schreiten nicht nur ein, sondern bieten auch direkt an die Frau in ein Frauenhaus zu bringen.

Schwieriger wird es dann, wenn es um eine Freundin geht, bei der ich es entweder mitbekomme oder nur vermute. In diesem Fall kann man sich auch selbst beim Frauennotruf beraten lassen, wie man am besten vorgeht.

Am besten sollte man die Freundin direkt darauf ansprechen. Und sich vorher beraten lassen ist sinnvoll, denn wenn sie sagt: „Stimmt, du hast recht“, dann sollte man darauf vorbereitet sein. Natürlich kann es auch dazu kommen, dass sie dicht macht und den Kontakt abbricht. Das ist das Schlimmste, was passieren kann. Wichtig ist, dass man als Freundin im Gespräch bleibt und auch sagt: „Willst du einfach mal zu mir kommen oder wollen wir mal zusammen länger weg gehen?“. Auch die Begleitung zum Termin beim Frauennotruf kann sehr hilfreich sein. Natürlich kann auch das Gleichstellungsbüro helfen, welches dann

Vielen Dank für das Gespräch.

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen

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