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#MehrFrauenindieParlamente – Kampagne für geschlechterparitätische Besetzung des Bundestags

Darum geht es

1918 erhielten Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Doch mehr als 100 Jahre später sind weibliche Abgeordnete in unseren Parlamenten immer noch deutlich in der Minderzahl. Im aktuellen Bundestag machen sie noch nicht mal ein Drittel aus. Bei der letzten Wahl 2017 fiel der Frauenanteil dort um mehr als 5 Prozent und damit auf den Stan d vor 20 Jahren. Denn unsere Parteien sind bislang zu einer geschlechtergerechten Besetzung von Mandaten und Ämtern nicht gesetzlich verpflichtet. Einige Parteien haben interne Quoten, andere lehnen sie ab. Doch unsere repräsentative Demokratie braucht ein e Legislative, deren Zusammensetzung das Wahlvolk und seine vielfältigen Lebensrealitäten und bedürfnisse annähernd widerspiegelt. Geschlechterparität ist ein Schritt zu mehr Vielfalt im Parlament.

Gleichstellung im Grundgesetz

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleich berechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So lautet Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Gleichstellung hat damit Verfassung srang. Der Staat ist zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet.

Die Kampagne

Der Deutsche Frauenrat ( größte gleichstellungspolitische Frauenlobby in diesem Land, setzt sich seit 2010 ffür GeschlechterparitGeschlechterparität bei Wahlen auf allen politischen Ebene n in Deutschland ein. Gefordert wird eine Quotierung bei Vergabe von Listenplätzen und Direktmandaten sowie wirksame Sanktionen bei Nichteinhaltung, wie z. B. Nichtzulassung der Wahlvorschläge Die 2019 vom DF initiierte Kampagne #MehrFrauenindieParlamente konkretisiert diese Forderung hinsichtlich des Deutschen Bundestags. Ihr Ziel ist die Verankerung von Parität im Wahlrecht, dessen Reform aktuell im Bundes tag debattiert wird Das Erklärvideo 3 Wege zur Parität zeigt auf, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Der DF und seine Unterstützer*innen setzen dabei auf ein breites Bündnis innerhalb und außerhalb des Parlaments.

Das Gesetz

Vorbild für den DF ist das französische „Loi sur la parité“ aus dem Jahr 2000. Dieses Paritätsgesetz hat inzwischen über Europa hinaus Schule gemacht und entsprechende Gesetze in anderen Ländern inspiriert. In Deutschland haben die Bundesländer Brandenburg und Thüringen bereits Paritätsgesetze für die Landtagswahlen verabschiedet. In allen anderen Bundes ländern (bis auf Baden Württemberg, Hessen und dem Saarland) laufen entsprechende Initiativen. Gesetze sind also möglich und nicht verfassungswidrig. Solche Todschlagargumente ersticken die notwendige politische Debatte im Keim.

Denn wo ein politischer Wille ist findet sich auch ein gesetzlicher Weg.

Zur Kampagne hier entlang!

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