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Thüringer Landtag verabschiedet Paritätsgesetz

Der thüringische Landtag verabschiedete Anfang Juli als zweites Bundesland nach Brandenburg ein Paritätsgesetz. Diesen Beschluss begrüßt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und schreibt dazu:

Künftig müssen die Wahllisten bei Landtagswahlen in alternierender Reihenfolge zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sein. Damit macht auch Thüringen einen ersten wichtigen Schritt für echte Gleichstellung in der Politik.

Der beschlossene Gesetzentwurf ist ein wichtiger Meilenstein hin zu einer gleichberechtigten parlamentarischen Repräsentanz von Männern und Frauen und damit zu mehr Demokratie und Gerechtigkeit.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes – 100 Jahre nach Inkrafttreten des Frauenwahlrechts – soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik gesichert werden.

Wichtige Signalwirkung für andere Bundesländer

Durch mehr Frauen in den Parlamenten gibt es mehr unterschiedliche Sichtweisen und Lebenserfahrungen. Mehr Frauen in den Parlamenten beleben nachweislich die Politik. Außerdem steigt die Glaubwürdigkeit von Politik durch die verbesserte Repräsentation der Bevölkerung.

Von dem beschlossenen Gesetz in seiner jetzigen Form geht eine wichtige Signalwirkung in weitere Bundesländer und an den Bund aus, auch dort entsprechende Regelungen zu treffen.

Somit wird auch die Wahlrechtsreform im Bundestag, aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, am Thema Parité nicht mehr vorbeikommen.

Frauen dürfen in Deutschland seit hundert Jahren wählen, gleichzeitig sind sie in den Parlamenten eklatant unterrepräsentiert. Mit dem nun beschlossenen Paritätsgesetz dürfte ein Gesetz beschlossen sein, die das für den Thüringischen Landtag ändern dürfte.

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