Jahrestag“ für das FüPoG
Von FidAR
Mit Wirkung zum 1. Mai 2015 hatten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht. Es hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung deutlich zu erhöhen; in 2021 trat dann das FüPoG II in Kraft.
Ein guter Zeitpunkt für eine kurze Reflexion.
Kurz zu den Bausteinen des FüPoG, wie es 2015 in Kraft trat:
- Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt seit 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent.
- Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.
- Auch das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz wurden novelliert, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes zu erhöhen. Seit 2016 gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ebenfalls eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.
Weitere Beschreibungen beider Gesetze finden sich auf den Internetseiten des BMFSFJ in Text und Video. Hier geht’s direkt auf deren Seite.
Mit den FidAR-Studien, dem Women-on-Board-Index ebenso wie dem Public Women-on-Board-Index schaffen wir regelmäßig Transparenz über den Status Quo der erreichten Gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen (hier geht’s direkt zu den Studien). Dabei erfassen wir alle Unternehmen, die den gesetzlichen Regelungen unterliegen – eine gute Vergleichsbasis ist geschaffen.
„Wir können ablesen: Die Quote wirkt, dort, wo sie gilt. Die Strahlkraft ist leider (noch) begrenzt. Daher fordern wir eine Ausweitung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, insb. eine Ausweitung des Geltungsbereichs. In unserem Positionspapier haben wir diese Forderungen ausformuliert und an die Politik adressiert“, erklärt Prof. DR. Anja Seng, Präsidentin FidAR e.V.
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