Finanzen

Bundeskabinett beschließt Ausbau der Familienleistungen und Kinderbetreuung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Haushalts für 2021 beschlossen. Danach sollen dem Bundesfamilienministerium Ausgabemittel in Höhe von rund 12,24 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Noch nie gab es einen Regierungs-entwurf mit einem so hohen Etat.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Auch in Zeiten von Corona können sich die Menschen von Jung bis Alt darauf verlassen, dass sie weiter gut unterstützt werden. Noch nie hatte der Regierungs-entwurf für das BMFSFJ einen so hohen Etat. Das zeigt die enorme Bedeutung der Familienpolitik in ihrer ganzen Bandbreite. Ich bin überzeugt, dass jeder Euro das Leben der Menschen spürbar besser machen wird und gut angelegt ist. Wir inves-tieren gezielt in den Ausbau von Kinderbetreuung, in bessere Vereinbarkeit und in die Stärkung unserer Demokratie. Gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz bin ich überzeugt davon, dass wir das Engagement für unsere Demokratie und gegen jegliche Form von Extremismus in unserem Land weiter stärken müssen. Deshalb werden wir das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ mit deutlich mehr Geld ausstatten. Dieses europaweit einzigartige Programm wird bis 2023 auf 200 Millionen Euro steigen. Damit stärken wir all denen den Rücken, die sich tagtäglich für unsere Demokratie einsetzen. Neben den vielen Mitteln für den Ausbau der Kindertagesbetreuung ist es mir auch besonders wichtig, dass das Programm „Sprach-Kitas“ weitergehen wird und die rund 7 000 Sprachkitas in ganz Deutsch-land ihre wichtige Arbeit fortführen können.“

Die wichtigsten Posten im Einzelnen:

Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung in Kitas und Grundschulen

Für die Investitionen in eine gute frühkindliche Bildung und Kinderbetreuung wächst das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau in 2021 um weitere 500 Mio. Euro. Der Bund unterstützt hiermit die Länder und Gemeinden bei der Schaffung von Kitaplätzen. Im Rahmen des Konjunkturpakets war ein fünftes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in Höhe von einer Milliarde Euro beschlossen worden, wovon in 2020 dem Sondervermögen bereits 500 Mio. Euro zugeführt worden sind. Mit diesem fünften Investitionsprogramm können bis zu 90.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Zudem werden noch weitere 500 Mio. Euro dem geplanten Sondervermögen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen zur Verfügung gestellt.

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte: Es hat seit 2017 den Ansatz der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung in bundesweit rund 7.000 Kitas verankert. Jede achte Kita in Deutschland ist eine Sprachkita. Es ist wichtig, bei der sprachlichen Bildung nicht nachzulassen und zusammen mit den Ländern, den im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ eingeschlagenen Weg weiter fortzusetzen und die sprachliche Bildung in Kitas weiter zu stärken.

Im Regierungsentwurf wird beschlossen, dass die Bundesprogramme Sprachkitas, Betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege fortgeführt bzw. weiterent-wickelt werden. Ihnen stehen im Jahr 2021 Mittel in Höhe von rd. 246,6 Mio. Euro zur Verfügung.

Neben dem Ausbau des Angebots sieht sich der Bund auch der Qualität verpflichtet: Der Bund wird den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in den Kitas und die Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung stellen. Mit dem Bundeshaushalt 2021 und dem Finanzplan bis 2024 steht der Bund den Ländern gegenüber zu seiner Zusage, das Gute-KiTa-Gesetz finanziell zu unterstützen, die Qualität weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern. Bereits im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der „Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde festgehalten, dass der Bund auch für die Weiterent-wicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung über 2022 hinaus Verantwortung wahrnehmen wird.

Verlässliche familienpolitische Leistungen

Der Ansatz für das Elterngeld als der mit Abstand bekanntesten und beliebtesten familienpolitischen Leistung bleibt mit insgesamt rd. 7,34 Milliarden Euro auf hohem Niveau. Mit dem am 16. September 2020 im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Elterngeldreform wollen wir dazu beitragen, dass das Elterngeld künftig noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher wird. Knapp zwei Millionen Eltern beziehen das Elterngeld jedes Jahr.

Mit der grundlegenden Reform des Kinderzuschlags im Starke-Familien-Gesetz 2019 und dem Notfall-KiZ seit April 2020 werden inzwischen mehr bedürftige Kinder erreicht. Die Zahl der Empfänger hat sich in diesem Jahr auf fast eine Million verdreifacht. In 2021 sind für diese gesetzliche Leistung 874,5 Mio. Euro vorgesehen.

Für den Unterhaltsvorschuss werden 875 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. Damit ist Vorsorge für die 0-18-jährigen Kinder und Jugendlichen und ihre allein-erziehenden Elternteile getroffen, deren unterhaltspflichtige Elternteile keine Unterhaltszahlung leisten.

Mehr Geld für Engagement und Demokratieförderung

Es ist gelungen festzuschreiben, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nicht nur im kommenden Haushaltsjahr, sondern im gesamten Finanzplanungszeitraum finanziell deutlich besser auszustatten. Damit wird die Unterstützung für das Engagement gegen extremistische Tendenzen, gegen Rassismus, Hass und Gewalt deutlich gestärkt, was angesichts der aktuellen politischen Entwicklung geboten ist.
Der Etat des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird 2021 gegenüber 2020 um weitere 35 Mio. Euro auf 150,5 Mio. Euro steigen, in 2022 auf 165 Mio. und ab 2023 auf 200 Mio. Euro. Dies ist ein wichtiges Signal an die vielen Engagierten in diesem Land.

Für den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste wird das in 2020 erhöhte Niveau in 2021 verstetigt. Das gibt den Trägern Planungssicherheit und ermöglicht vor allem jungen Menschen gesellschaftliches Engagement.

Mit dem Regierungsentwurf wird beschlossen, dass die Mittel für das Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ verstetigt werden, ebenso die Mittel für den Deutsch-Französischen Bürgerfonds.

Das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist im April 2020 in Kraft getreten, der Vorstand hat im Juli 2020 seine operative Arbeit aufgenommen. Die DSEE erhält von jedem der drei im Stiftungsrat vertretenen Ressorts, nämlich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, in 2021 jeweils 10 Mio. Euro für die Stiftungsarbeit.

Stärkung von Frauen

Die Mittel für das Bundesprogramm zur Unterstützung der Länder bei der Einrichtung und Ausstattung von Frauenhäusern werden beibehalten. Für Fördermaßnahmen stehen 5 Mio. Euro und für investive Maßnahmen 30 Mio. Euro zur Verfügung. Beide Titel werden in Höhe der bisherigen Ansätze fortgeschrieben. Für investive Maßnahmen werden bis einschließlich 2024 jährlich 30 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt sowie für die finanzielle Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sollen in 2021 Mittel in Höhe von 13,4 Mio. Euro bereitstehen. Dies entspricht der Höhe des Ansatzes des Vorjahres. Im Vergleich zur Finanzplanung ist das ein Plus von 2,9 Mio. Euro.
An der Bundesinitiative bei ungewollter Kinderlosigkeit beteiligen sich inzwischen neun Länder. Nachdem zuletzt in 2019 mit Nordrhein-Westfalen das größte Flächenland beigetreten ist, wird in Kürze das Land Bayern folgen.

Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser

Die Bundesregierung hat die Weiterentwicklung und Verstetigung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser vereinbart. Der Erfolg des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus wird daher in einem Anschlussprogramm mit der weiteren Förderung aller im laufenden Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationen-häuser nahtlos zum 01.01.2021 fortgesetzt. Die bisherige Mittelausstattung wird in 2021 fortgeschrieben, so dass insgesamt 22,95 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu einem guten Leben insbesondere von älteren Menschen.

Stärkung der Wohlfahrtsverbände

Es ist gelungen, dass die Mittel für die Wohlfahrtsverbände in Höhe von rund 39 Mio. Euro in 2021 und 2022 auf dem bisherigen Niveau verstetigt werden. Damit haben die Wohlfahrtsverbände, deren Arbeit gerade in diesen Zeiten von unschätz-barem Wert ist, für die kommenden zwei Jahre Planungssicherheit.

Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit

Der Kinder- und Jugendplan wird in 2021 auf bisherigem Niveau fortgeschrieben. Insgesamt stehen somit rund 216,1 Mio. Euro zur Verfügung. Daraus werden 850 bundeszentrale Organisationen und Einrichtungen gefördert, darunter Jugendverbände, Jugendbildungsstätten, Jugendmigrationsdienste, Sportvereine und Musikschulen, die Deutsche Jugendfeuerwehr, der Bundesjugendchor oder das telefonische Beratungsangebot der „Nummer gegen Kummer“.

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