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Mitarbeiterbindung verbessern – deswegen lohnen sich Sachbezüge

Mitarbeiterbindung ist für viele Firmen ein zentrales Thema. Unterschiedliche Ansätze helfen dabei, die Loyalität von Arbeitern und Arbeitnehmern zu steigern. Aber lassen sich dadurch auch die Lohnkosten senken? In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnen Sachbezüge zunehmend an Bedeutung. Durch sie drückt der Arbeitgeber seine Wertschätzung aus und profitiert davon – genauso wie der Arbeitnehmer. So bleibt dem Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto übrig: Eine Win-Win-Situation für das Unternehmen und die Mitarbeiter.

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge sind alle Einnahmen eines Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber nicht in Geld auszahlt. Das bedeutet: Kann der Arbeitnehmer kein Geld verlangen, sondern eine Sache, handelt es sich dabei um einen Sachbezug.

Die Grenze liegt bei 60 Euro für gelegentliche Geschenke oder Aufmerksamkeiten und im anderen Fall bei einer Freigrenze von 44 Euro monatlich. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass Sachbezüge von bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei sind.

Zu den beliebtesten Sachbezügen gehören beispielsweise:

  • Gutscheinkarten für die Mitarbeiter
  • Gutscheine für ein Restaurant, meist in Check-Form
  • Kosten, die auf der Dienstreise für Mahlzeiten entstehen
  • Zuschüsse für den Kindergarten oder die Kinderkrippe
  • Betriebliche Geräte wie ein Laptop oder ein Telefon
  • E-Bikes für die private Nutzung Mitarbeiterbindung verbessern - deswegen lohnen sich Sachbezüge
  • Maßnahmen, die der Gesundheit zuträglich sind

Für welche Form sich der Arbeitgeber entscheidet, ist meist Verhandlungssache. Zusätzlich tragen kleine Aufmerksamkeiten zum Geburtstag oder zu Weihnachten zur Zufriedenheit und der Motivation bei.

Betriebliche Aktivitäten wie die Weihnachtsfeier zählen hingegen nicht dazu. Diese kann zwar der Arbeitgeber entsprechend geltend machen, dem Arbeitnehmer werden die dabei entstandenen Unkosten allerdings nicht angerechnet.

Sachbezüge: Eine Möglichkeit, die Lohnkosten zu senken

Mitarbeiter sparen 44 Euro monatlich und erhalten diese brutto für netto. Aber inwiefern profitiert der Arbeitgeber davon? Unternehmen, die auf Sachbezüge setzen, geben 528 Euro netto pro Jahr für ihre Mitarbeiter aus, was einer brutto Lohnerhöhung von 1.224 Euro pro Jahr entspricht. Wird diese Differenz auf die gesamte Belegschaft umgerechnet, ist die Ersparnis umso höher. Deshalb wird in vielen Fällen, spätestens jedoch ab einer gewissen Gehaltsstufe, vermehrt auf Sachleistungen gesetzt. Allerdings profitieren sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter mit einer niedrigeren Gehaltsstufe davon.

Mitarbeiter-Karten – die beliebteste Methode

Viele Unternehmen entscheiden sich letztlich für eine Mitarbeiter-Gutscheinkarte. Dabei handelt es sich um eine Prepaid-Karte, deren monatliches Bargeldguthaben sie regelmäßig aufladen. Das Vorgehen ist unkompliziert und für die interne Buchhaltung leicht abzurechnen. Mit einer solchen Karte können die Angestellten bei sämtlichen Akzeptanzpartnern einkaufen. Besonders schön sind Geschenk-Karten, die im Corporate Design mit eigenem Firmenlogo glänzen. Das erhöht den Bezug zum Unternehmen und festigt so die Bindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Mittlerweile empfinden viele Angestellte gesundheitliche Angebote als besonders wertvoll. Darunter fallen nicht nur eine gelegentliche Auszeit und ein Beitrag zur Pflegeversicherung. Ein E-Bike für den Weg ins Büro oder für den privaten Gebrauch erhöht die Mobilität. Gleichzeitig trägt es zu mehr Bewegung bei, was vor allem für Büroangestellte ein wichtiger Pluspunkt ist.

Sachbezüge: Das gilt es zu beachten

Das Thema Sachleistungen ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessant. Dennoch gelten auch hier mitunter strenge Regeln. Wer sich unsicher ist, wie es mit einer solchen Leistung aussieht, lässt sich idealerweise umfangreich beraten. Denn: Nicht jeder dieser Bezüge ist steuerfrei. Werden die zusätzlichen Leistungen bei der jährlichen Steuererklärung nicht angegeben, entstehen im schlimmsten Fall Probleme. Um diese zu vermeiden, bietet sich eine Rücksprache mit dem Finanzamt an. Auch die Arbeitgeber wissen, was erlaubt ist und was nicht und können in den meisten Fällen Auskunft geben.

 

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