Recht

Kündigungsgrund Dreadlocks?

Von David Klaiber

Haare sind ein politisches Thema. Zumindest werden sie schnell zu einem. Das zeigt sich aktuell am Beispiel der Musikerin Ronja Maltzahn, die aufgrund ihrer Filzlocken nicht auf der Bühne einer Fridays for Future Demonstration auftreten durfte. Hätte Frau Maltzahn aufgrund ihrer Dreadlocks auch als Arbeitnehmerin Konsequenzen zu fürchten? David Klaiber, Arbeitsrechtsexperte der Chevalier Rechtsanwälte, weiß die Antwort.

Haare sind nicht gleich Haare. Wird ein:e Arbeitnehmer:in wegen ihrer Dreadlocks entlassen, kann dies sowohl aus politischen wie auch schlicht aus Gründen der ästhetischen Präferenz geschehen. Beide Situationen müssen aus arbeitsrechtlicher Sicht aber unterschiedlich betrachtet werden, erklärt Klaiber.

Streitpunkt politische Einstellung

Als politischer Grund stünde hier kulturelle Aneignung im Raum, d. h. eine von der Minderheit kritisch gesehene Übernahme eines Bestandteils ihrer Kultur von Trägern einer Mehrheitsgesellschaft. Eine politische Einstellung kann aber nur in seltenen Fällen in so engem Zusammenhang zur Arbeitsstelle stehen, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist. Insbesondere bei Dreadlocks lässt sich dieser Bezug wohl kaum herstellen, berichtet der Rechtsanwalt weiter.

Einfacher sieht es beispielsweise im Falle von offen getragenen verfassungsfeindlichen Symbolen aus. Dies muss kein:e Arbeitgeber:in hinnehmen.

Grundsätzlich gilt: Nur wenn die Reputation der Arbeitgeber:in durch die Gesinnung der Arbeitnehmer:in so geschädigt oder gefährdet ist, dass ein Fortführen des Arbeitsverhältnisses nicht länger zumutbar ist, kann von arbeitgebenden Seite eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden. Über die Wirksamkeit einer solchen Kündigung haben dann die Arbeitsgerichte zu entscheiden.

Geschmack rechtfertigt keine Kündigung

Mitarbeiter:innen müssen es in Teilen hinnehmen, wenn ihre Vorgesetzten ihnen ein bestimmtes Aussehen im Job vorschreiben. Vorgesetzte müssen allerdings auch das Persönlichkeitsrecht ihrer Mitarbeitenden beachten und dürfen es nicht unangemessen beeinträchtigen.

Kündigungsgrund Dreadlocks?

Einen bestimmten Haarschnitt dürfen Arbeitgeber:innen deshalb nicht vorschreiben. Aus Hygienegründen könnten sie aber beispielsweise entscheiden, dass lange Haare im Zopf getragen werden müssen, klärt der Experte für Arbeitsrecht auf.

Der Anwalt rät Betroffenen: „Sollten Sie das Gefühl haben, Ihr:e Arbeitgeber:in mit den Vorschriften bezüglich Ihres Auftretens Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen, wenden Sie sich an den Betriebsrat und suchen Sie sich, wenn nötig, arbeitsrechtlichen Beistand. Spätestens bei der Kündigung!

Vorheriger Beitrag

Redefreude-Podcast mit Barbara Bosch

Warum so viele Menschen im Online-Business scheitern
Nächster Beitrag

Warum so viele Menschen im Online-Business scheitern