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Förderung für Kulturprojekte mit geflüchteten Frauen

Das Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. (PB) kann seit dem 15.8.2016 insgesamt 600.000 € für Kulturprojekte mit geflüchteten Frauen im Alter von 18-26 Jahre vergeben.

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die beantragte Projektmaßnahme muss bis Oktober 2017 abgeschlossen sein.

Unter dem Titel „Frauen iD“ fördert das PB als Verband Bündnisse für Bildung, die kulturelle Projekte für geflüchtete junge Frauen zwischen 18 und 26 Jahren durchführen. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl und die Selbstlernkompetenzen der geflüchteten Frauen „in Deutschland“ („iD“) durch kulturelle Bildungsangebote zu fördern.

Kultur macht stark

Gefördert werden Kulturangebote aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst.
Die Angebote finden in Form von geschlechtshomogenen Gruppen mit mindestens sechs bis acht teilnehmenden Frauen im Umfang von 20 bis zu 160 Unterrichtseinheiten (1 UE= 45 Min) statt. Für mehr Inklusion können auch Frauen teilnehmen, die keinen Fluchthintergrund haben oder bei denen der Fluchthintergrund bereits längere Zeit zurückliegt. In diesem Fall sollte gewährleistet werden, dass die meisten Teilnehmerinnen der Zielgruppe (Frauen mit Fluchthintergrund zwischen 18 und 26 Jahren) entsprechen.
Sie werden von weiblichen Fachkräften aus Kunst und Pädagogik geleitet. Ehrenamtliche Mentorinnen übernehmen in den Angeboten Vorbild-, Austausch- oder Helferfunktionen und unterstützen die teilnehmenden Frauen darin, ihre Fluchtsituation oder Rollenbilder künstlerisch zu reflektieren und persönliche Perspektiven in der Aufnahmegesellschaft zu entwickeln. Abschluss der Projekte ist eine öffentliche Präsentation der gemeinschaftlich geschaffenen Werke. In den Projekten können außerdem Sprachmittlerinnen und Kinderbetreuerinnen, sowie Fahrtgelder gefördert werden.

Die Bündnisse setzen sich z.B. zusammen aus Betreuungsorganisationen vor Ort, Familienzentren, Jugendämtern, Jugendbildungswerken sowie lokalen Kooperationen der bürgerschaftlichen Flüchtlingshilfe oder auch MigrantInnenselbstorganisationen, Mehrgenerationenhäusern, Nachbarschaftszentren und Organisationen, die Frauen fördern.

Der Antrag muss von einer gemeinnützige Institutionen eingereicht werden. Die Honorarkräfte dürfen bei dem/der Antragsteller_in nicht festangestellt sein. Wenn die Honorarkräfte bei den Bündnispartnern angestellt sind, dann können sie für das Projekt nur als Honorarkräfte angestellt werden, wenn sie nebenbei freiberuflich tätig sind.

Weiterführende Informationen und der Link zum Antragssystem findet man unter https://www.frauen-id.de/

 

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