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E-Autos leasen mit Umweltbonus? Geht!

Aus der Redaktion

Wer ein Unternehmen leitet, weiß: Anschaffungen kosten Geld. Ob ein neuer Rechner, Bürobedarf oder ein Wagen für Mitarbeiter*innen. Vor allem bei größeren Anschaffungen müssen viele Unternehmer*innen einen Kredit aufnehmen, ein oft langwieriges Unterfangen.

Eine Alternative dazu ist das Leasing. Dabei wird ein Objekt nicht gekauft, sondern gemietet. Vor allem bei Fahrzeugen lohnt es sich, über diese Möglichkeit der Finanzierung nachzudenken.

Diese Finanzierungsform eignet sich für kostenintensive Investitionen wie Maschinen oder Fahrzeuge. Es lohnt sich vor allem für mittelständige Unternehmen und Start-ups.

Für Firmen gibt es zwei Arten des Leasings:

  • Operate Leasing
  • Finance Leasing

Das Operate Leasing beinhaltet eine flexible, eher geringe Grundmietzeit mit einem Kündigungsrecht auf beiden Seiten. Der Leasinggeber übernimmt das Investitionsrisiko sowie die Wartung. Es eignet sich vor allem für Universalmaschinen oder IT.

Das Finance Leasing hat eine fixe Grundleasingzeit ohne Kündigungsmöglichkeit über einen Großteil der Nutzungsdauer. Der Leasingnehmer trägt das Investitionsrisiko und die Kosten der Werterhaltung.

Soweit das Allgemeine.

Leasing auch gut geeignet für E-Fahrzeuge!

Wer zu dieser alternativen Finanzierungsform auch noch auf Umweltverträglichkeit achtet, hat zu der flexiblen Zahlungsart auch noch die Möglichkeit auf Prämien. Die BAFA-Prämie oder der BAFA-Umweltbonus kann beim Leasen eines E-Autos zu einem günstigeren Preis führen.

Der BAFA-Umweltbonus

Schon seit Juni 2016 gibt es den BAFA-Umweltbonus bei Anschaffung von E-Autos und aufladbaren Hybridautos. Die deutsche Bundesregierung hat den Bonus eingeführt, um die Verbreitung von Elektromobilität voranzutreiben.

Wer kann die Prämie nutzen?

Damit die Prämie beantragt werden kann, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein.

Das sind:

  • Das Auto ist komplett batteriebetrieben (Elektroautos).
  • Es ist ein von außen aufladbares Hybridfahrzeug (Plug-in-Hybride).
  • Es handelt sich um ein Auto mit Brennstoffzelle.

Weitere Voraussetzungen sind, dass ein Plug-in-Hybrid mit Erstzulassung 2022, der über einem Rahmen von 50 g CO₂ pro Kilometer liegt, eine elektrische Reichweite von 60 Kilometern vorweisen muss. Ab 2025 gilt hier sogar eine Mindestreichweite von 80 Kilometern als Richtwert. Ein Plug-in-Hybrid-Modell mit einem Verbrauch unter 50 g CO₂/km muss hingegen keine Mindestreichweite nachweisen.

Genaue Informationen zum Leasing von E-Fahrzeugen und der Umweltprämie der BAFA sind nachzulesen auf GoLeasy – der Leasingmarkt.

Weitere zu erfüllende Maßnahmen sind beim Leasing eines E-Autos:

  • Der Netto-Listenpreis liegt unter 65.000 €.
  • Es befindet sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge (BAFA-Liste).
  • Der Erwerb ist vor der Antragstellung erfolgt.
  • Das Fahrzeug ist auf die antragstellende Person zugelassen.

Wer kann die Prämie beantragen?

Privatperson, Unternehmen, Stiftung, Körperschaft oder Vereine können einen BAFA-Umweltbonus beantragen. Wichtig ist dabei, dass Neuwagen über eine Zulassung nach dem 3. Juni 2020 verfügen. Für Gebrauchtwagen ist eine Erstzulassung am 4.11.2019 oder später sowie eine Zweitzulassung nach dem 3. 06.2020 notwendig. Zudem darf für die gebrauchten Fahrzeuge nach Neukauf noch keine staatliche Förderung beantragt worden sein. Die Förderhöhe richtet sich übrigens danach, ob es ein reines E-Auto ist oder ein Hybridfahrzeug. Die Bundesregierung hat eine Liste der förderfähigen Autos zusammengestellt.

Und wie geht das mit dem Leasen?

Der BAFA-Umweltbonus wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Rechnung des Fahrzeugs
  • Bei Gebrauchtwagen: Nachweispaket und Nachweis über den Neufahrzeuglistenpreis

Für die BAFA-Prämie beim Leasing sind diese Dokumente erforderlich:

  • Leasingvertrag
  • Verbindliche Bestellung des Fahrzeugs
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Bei Gebrauchtwagen: Nachweispaket und Nachweis über den Neufahrzeuglistenpreis

Wer einen Leasingantrag stellt, sollte genau darauf achten, dass alle Dokumente eingereicht und alle Informationen geliefert werden, die verlangt werden. Ist das nicht der Fall, kann eine Leasinganfrage auch schlicht abgelehnt werden.

Und noch ein Bonus: Wer ein reines E-Auto least, der muss 10 Jahre keine Kfz-Steuer bezahlen. Einzige Voraussetzung: Das Fahrzeug ist bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen worden. Aber Achtung: Als Besitzer oder Leasingnehmer von Plug-in-Hybridwagen entfällt die Besteuerung hingegen nicht.

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1 Kommentar

  1. 26. April 2022 at 11:56

    Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch sehr für das Leasen eines Autos interessiert.