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Das Geschäftsauto – leasen oder finanzieren?

Aus der Redaktion

Das Geschäftsauto – leasen oder finanzieren?

Viele Selbständige und Unternehmerinnen sind im beruflichen Alltag mobil. Zug, Fahrrad, ÖPNV oder mit dem Auto. Doch nicht jede Strecke kann mit den klimafreundlichen Alternativen abgedeckt werden. Ein Auto ist in manchen Unternehme unabdingbar. Und hier nicht nur die Chef*in, sondern auch die Mitarbeiter*innen.

So beispielsweise ambulante Pflegedienste, mobile Friseur*innen oder Lieferdienste. Bei der Frage leasen oder finanzieren gehen die Meinungen allerdings regelmäßig auseinander. Die einen befürworten die Finanzierung, weil das oder die Fahrzeuge dann auch mit ihrem Wert in das Betriebsvermögen eingehen. Die anderen entscheiden sich für das Leasingmodell, da hier nicht der komplette Wert des Fahrzeugs finanziert werden muss. Vor- und Nachteile gibt es bei beiden Varianten.

Leasen oder finanzieren = mieten oder kaufen

Leasing bedeutet nichts anderes, als dass man das Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum mietet. Wie auch für eine Immobilie zahlt man eine monatliche Miete, die Leasingrate. Soll das Fahrzeug mit seinem Wert in das Betriebsvermögen einfließen, muss man es kaufen. Um die Liquidität des Unternehmens zu erhalten, bietet sich eine Finanzierung mit monatlichen Kreditraten an. Doch gerade bei Gründerinnen und Freiberuflerinnen sind Rücklagen und Sicherheiten kaum vorhanden, sodass hier Schwierigkeiten mit den Banken häufig vorprogrammiert sind. Es gibt nur wenige Banken, die eine Autofinanzierung für Selbstständige unterstützen.

Autokauf per Finanzierung

Wer ein Auto kauft, ist auch Eigentümer des Fahrzeuges. Für den Kauf mit Finanzierung werden zwei separate Verträge geschlossen: einen Kaufvertrag, mit dem das Fahrzeug in ihren Besitz übergeht und einen Kreditvertrag, in dem die monatlichen Tilgungs- und Zinsraten festgeschrieben sind.

Ab dem Kaufzeitpunkt gilt das Fahrzeug als Firmenvermögen. Der Wertverlust wird über die Abschreibung (AfA) gedeckt. Man kann also nicht den gesamten Kaufpreis auf einmal in die monatliche Betriebskostenrechnung geben, sondern in monatlichen Raten. Die monatlichen Zinsen, die bei der Finanzierung anfallen, können ebenfalls als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Kommt man als Unternehmerin in eine finanzielle Notlage und kann die Kreditraten nicht mehr aufbringen, hat man in diesem Fall die Möglichkeit, das Fahrzeug zu verkaufen und den Kreditvertrag abzulösen.

Leasing: Alternative mit Restrisiko

Beim Leasing wird das Fahrzeug “gemietet”. Der Unternehmer ist zwar Halter des Fahrzeuges, aber nicht Eigentümer. Der Leasingvertrag regelt, wie lange man das Fahrzeug mietet und welche Raten dabei anfallen. Diese monatlichen Raten sind als Betriebsausgaben absetzbar und können bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.
Der Leasingvertrag regelt auch, wie hoch die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe sein darf. Hier sollte man also im Vorfeld nicht zu knapp kalkulieren. Überschreitet man den verhandelten Wert (bzw. den Kulanzrahmen) werden bei der Rückgabe Nachzahlungen für jeden Mehr-Kilometer fällig. Auch bei Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, werden Leasingnehmer zur Kasse gebeten. Hier ist es sinnvoller, kleinere Schäden vor der Rückgabe reparieren zu lassen. Wer das nicht tut, muss damit rechnen, dass der Leasinggeber von einer Fachwerkstatt ein Gutachten erstellen lässt, welches die zu erwartenden Reparaturkosten für die Beseitigung von Beulen, Kratzern oder Polsterschäden auflistet. Dieser Betrag fällt in der Regel höher aus, als eine Schönheitsreparatur in einer unabhängigen KfZ-Werkstatt.

Falls der Leasingnehmer in eine finanzielle Notlage gerät, kann er das Auto nicht einfach zurückgeben. Die vertragliche Verpflichtung sieht Leasingraten über den gesamten festgelegten Zeitraum vor und diese ist grundsätzlich einzuhalten. Wer also drei Jahre least muss auch drei Jahre zahlen. Eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages erfolgt nur unter Schadenersatzzahlung und das kann teuer werden.

Fuhrpark angeschafft – doch wer ist wo?

Der Fuhrpark steht auf dem Hof, die Mitarbeiter*innen sind unterwegs. Doch wie den Überblick behalten? Hier greifen Ortungssysteme. Sie ermöglichen, den genauen Standort jedes Fahrzeugs zu ermitteln, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung zu bestimmen. Wenn also ein neuer Auftrag noch schnell erledigt werden kann oder der/die Fahrer*in die Route nicht gut genug kennt, dann kann hier sicher und schnell eingegriffen und geholfen werden.

Auch können eine Fahrzeugortung dazu genutzt werden, Routen zu optimieren, Baustellen zu umgehen oder auch Mitarbeiter*innen in den Arbeitsabläufen zu kontrollieren, um so eine Optimierung des Arbeitsablaufs vorzunehmen.

Fazit

Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. Wer sich unsicher ist, was für die eigene Unternehmensform die bessere Variante ist, sollte sich Rat beim Steuerberater holen.

Aber sobald Sie sich für eine Lösung entschieden haben, achten Sie bei einem Fuhrpark darauf, dass Sie den Überblick über Fahrer*innen und Fahrzeuge behalten. Mit entsprechenden Ortungssystemen senken Sie die Kosten und erhöhen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen.

 

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