Unternehmerinnenwissen

Homeoffice: Arbeitswelt 4.0 braucht Arbeitsrecht 4.0 – Teil 1

Der Versuch einer praktischen Handreichung im juristischen Niemandsland von Rechtsanwältin und Mediatorin Birgit Hülsdünkerlogo_mediation_sf

Arbeiten 4.0 ist ein hochaktuelles Thema: Arbeitsministerin Andrea Nahles diskutiert mit Experten die Entwicklung und Gestaltung der deutschen Arbeitswelt. Dabei fallen regelmäßig Schlagwörter wie „work-life-balance“, Unternehmen als „care companys“, das Ende der Präsenzkultur und der Anfang der „schönen neuen – digitalisierten – Welt“.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat weitreichende Folgen, auch und vor allem was das Arbeitsrecht angeht. Allerdings stammen die Grundlagen des Gesetzes eher aus Zeiten von Arbeit 2.0, also dem Ende des 19. Jahrhunderts, wo Homeoffice, Crowdworking und Bring Your Own Device (BYOD), also der Nutzung eigener Smartphones oder anderer digitaler Geräte für dienstlicher Zwecke, naturgemäß völlig unbekannt waren.

Homeoffice statt Arbeitsplatz im Unternehmen

Immer mehr Arbeitnehmer/innen arbeiten nicht mehr nur im Unternehmen vor Ort. Sondern sie wollen oder sollen ihre Arbeit in den eigenen vier Wänden erledigen. Große Konzerne sind bereits dazu übergegangen, persönliche Schreibtische abzuschaffen und den Mitarbeitenden den Ort der Arbeit freizustellen.

Von vielen Arbeitnehmer/innen ist die Erledigung von dienstlichen Aufgaben zuhause durchaus erwünscht, schafft sie doch viele Vorteile gegenüber der stationären Arbeit:

  • mehr Freiräume,
  • Zeitersparnis durch den Wegfall der Fahrt zum Arbeitsplatz
  • und höhere Konzentration durch weniger Störungen

Obwohl sich beim letzten Punkt die Geister scheiden. Es erfordert hohe Disziplin sich auch in den eigenen vier Wänden nicht ablenken zu lassen.

Dieser Gedanke führt dazu, dass bereits Stadtplaner an einer weiteren Vermischung von Arbeit und Wohnen in den Stadtquartieren arbeiten und damit das lange als Ideal angesehene Bild von Arbeiten in der Stadt und reinen Wohnstädten auf der grünen Wiese aufgeben. Die Verantwortlichen arbeiten an mehr „Urbanität“, der Verbindung von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Freizeit und Kultur – auch hier ist die Grenze zwischen allen Bereichen fließend.

Mehr Fürsorgepflicht von Seiten des Arbeitgebers

Arbeitgeber geben sich derzeit gerne als Care Companys, die über die gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht hinaus für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden sorgen:

  • angefangen von der entsprechenden Ausstattung der Arbeitsplätze über das vorgeschriebene Maß der Arbeitsstättenverordnung hinaus
  • bis hin zu firmeneigenen Fitnessstudios mit Personal Trainern
  • und dem Angebot, Arbeit dann zu erledigen, wenn es der eigene Tagesablauf zulässt.

Dazu passen auch Crowdworkingspaces, bei denen sich flexibel Schreibtische teilen lassen und die Auflösung von starren Vorgaben für die Erledigung von Arbeit gut ins Bild. Der Abschied von der Präsenzkultur, bei der keine/r vor dem Chef, der Chefin in den Feierabend geht, hin zu einer Effizienzkultur, in der nur noch das Ergebnis zählt, ist zweifellos eine Umwälzung in der Arbeitswelt, die wir in dieser Form in den letzten Jahrzehnten nicht erlebt haben.

Diese Entwicklung ist Fluch und Segen in einem. Die Entgrenzung der Arbeit hat neben den positiven Aspekten auch Auswirkungen auf die psychische Befindlichkeit der Mitarbeitenden:

  • ständige Erreichbarkeit
  • fehlende innere Ruhe und Entspannung
  • die Unsicherheit, was im Homeoffice zulässig ist und was nicht
  • und das Gefühl, besonders viel leisten zu müssen, um das Vertrauen in die Freiheit auch zu rechtfertigen

Das alle führt zu einer Zunahme von Burn-Out und Selbstausbeutung, die bisher eher bei Solo-Selbstständigen bekannt war.

Selbstmanagement wichtig

Innere Abgrenzung und das nötige Selbstbewusstsein, das Smartphone am Abend auszuschalten, auch, wenn die Kolleginnen und Kollegen dem Chef noch Gesprächsbereitschaft siganlisieren. So sieht sicher die Kür im Selbstmanagement aus. Dieser Spagat gelingt nicht allen.

Manche Arbeitgeber verordnen nun, dass das Diensthandy ab 19.00 Uhr stumm zu sein hat.  Gewerkschaften gehen sogar so weit, dass ein Recht auf Nichterreichbarkeit gesetzlich verankert werden müsse.

Personalverantwortliche kämpfen hingegen mit Unsicherheiten durch den Entfall der bisher üblichen Kontrolle. Ungeklärte Haftungsfragen stehen im Raum und die verlässliche Erreichbarkeit der Externen sind wichtige Eckpunkte für Führungskräfte.

 

Teil 1 – Homeoffice: Arbeitswelt 4.0 braucht Arbeitsrecht 4.0

Teil 2 – Homeoffice: Ohne Regeln funktioniert ein Spiel nicht

Teil 3 – Homeoffice: Checklisten gegen Regelungslücken

 

bild-5   Birgit Hülsdünker

 

ist Rechtsanwältin, Mediatorin, Konfliktmanagerin und Coachin und hat inzwischen 2003 ihr eigenes Unternehmen „KarriereSinn“ – Arbeit mit Sinn und Erfüllung verbinden – gegründet. Seit 2011 hat sie einen Lehrauftrag im Masterstudiengang Mediation an der Fernuni Hagen.

 

Vorheriger Beitrag

Frauen in der Bauwirtschaft - Potentiale stärker erschließen

Verhandlungstango
Nächster Beitrag

Verhandlungstango: RAUS!!! oder lieber Schlussapplaus?