Unternehmerinnenwissen

Tarifvertrag: Ausgleich struktureller Ungleichheit zwischen Arbeitnehmern & Arbeitgebern

Die Interessen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen stehen im Widerspruch zueinander. Um Arbeitsbedingungen sowie Bezahlung zu regeln und Mindeststandards auf der Arbeitgeberseite einzuhalten, können Tarifverträge geschlossen werden. Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er dient zum Ausgleich der strukturellen Ungleichheit zwischen der Arbeitnehmer*innenseite und der Arbeitgeber*innenseite. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen geschlossen. Wer an die Gründung eines Unternehmens denkt, sollte sich bereits mit dem Thema Tarifvertrag beschäftigen.

Ziel von Tarifverträgen

Ein Tarifvertrag ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Grundlage von Tarifverträgen ist die Tarifautonomie, die im Grundgesetz garantiert wird. Da ein Tarifvertrag für beide Seiten verpflichtend ist, gilt die Tarifbindung. Der Abschluss des ersten Tarifvertrages der deutschen Geschichte erfolgte 1873 auf Initiative von Leipziger Buchdruckern. Er regelte bereits

  • Preis pro Satz abhängig von der Schriftgattung
  • Recht auf Mindestlohn
  • Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag
  • Zuschläge für Überstunden
  • Kündigungsfrist von 14 Tagen

Bis in Deutschland auch für andere Berufsbereiche Tarifverträge abgeschlossen wurden, dauerte es mehrere Jahrzehnte.
Ein Tarifvertrag dient zur Regelung der Arbeitsbedingungen für bestimmte Berufsgruppen.

Er gilt zeitlich begrenzt und muss aufgrund der Veränderungen im Arbeitsleben immer wieder neu ausgehandelt werden.

Funktionen von Tarifverträgen

Tarifverträge enthalten Vereinbarungen zu Lohn oder Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub. Im Tarifvertrag sind die Entgeltgruppen und die entsprechende Vergütung festgehalten. Ein Tarifvertrag erfüllt noch weitere Funktionen:

  • Schutzfunktion aufgrund verbindlicher Vorgaben für individuelle Arbeitsverträge
  • Friedensfunktion, da während der Laufzeit des Tarifvertrags keine Arbeitskämpfe bezüglich der Inhalte durchgeführt werden dürfen
  • Verteilungsfunktion durch verbindliches Lohn- und Gehaltsgefüge, mit dem die Arbeitnehmer am Sozialprodukt beteiligt werden
  • Ordnungsfunktion zur Regelung der autonomen Ordnung des Arbeitslebens aufgrund der Typisierung von Arbeitsverträgen und der Überschaubarkeit der Personalkosten.

Tarifverträge setzen sich aus einem schuldrechtlichen und einem normativen Teil zusammen. Im schuldrechtlichen Teil sind die Rechte und Pflichten für beide Seiten geregelt. Der normative Teil umfasst die arbeitsrechtlichen Normen und ist vor allem für Arbeitnehmer interessant, da er sich mit den Fragen zum Arbeitsverhältnis befasst.

Arten von Tarifverträgen

Verschiedene Tarifverträge wurden bekannt durch die mediale Berichterstattung. Abhängig von der Branche gibt es verschiedene Tarifverträge:

  • Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
  • Tarifvertrag Handel
  • Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer
  • Tarifvertrag für die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche
  • Bundesrahmenvertrag für das Baugewerbe
  • Entgelt-Rahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie.

Unterschiede bei den Tarifverträgen bestehen je nach Parteien. Das Tarifvertragsgesetz schreibt eine Kategorisierung vor, doch werden die Bezeichnungen uneinheitlich verwendet. Es gibt

  • Firmenbezogene Verbandstarifverträge, die nur in bestimmten Unternehmen gültig sind
  • Firmentarifverträge, die auch als Haustarifverträge bezeichnet werden und bei denen die Gewerkschaft und der Betrieb, in dem die entsprechenden Vereinbarungen gelten, Vertragspartner sind
  • Verbandtarifverträge oder Flächentarifverträge, die für bestimmte Branchen oder einen lokal begrenzten Tarifvertragsbezirk gelten
  • Konzerntarifverträge, bei denen Gewerkschaft und ein bestimmter Konzern Vertragspartner sind
  • Mehrgliedrige Tarifverträge mit mehreren Vertragsparteien, die beispielsweise in der Zeitarbeit gelten.

Unterscheidungen werden bei Tarifverträgen auch nach Inhalt vorgenommen. Die Tarifvertragsparteien können entscheiden, wie sie ihre Tarifverträge bezeichnen. Grundsätzlich gibt es

  • Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge, auch als Rahmentarifverträge bezeichnet, die Arbeitnehmer entsprechend ihrer Arbeitsinhalte in bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppen einteilen
  • Lohn- und Gehaltstarifverträge, auch als Vergütungs- oder Entgelttarifverträge bezeichnet, die über die Höhe des Ecklohns einzelner Gehaltsgruppen informieren und eine Laufzeit von maximal 31 Monaten haben
  • Manteltarifverträge, die auch als Rahmentarifverträge bezeichnet werden und alle weiteren Arbeitsbedingungen regeln.

Darüber hinaus gibt es sonstige Tarifverträge, beispielsweise den Notlagentarifvertrag, der bei einer wirtschaftlichen Notlage eines Unternehmens gilt.

Vorteile von Tarifverträgen

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und hat den Vorteil, dass nicht jeder einzelne Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber verhandeln muss, wenn es um mehr Urlaub oder ein höheres Gehalt geht. Nach dem Günstigkeitsprinzip gilt immer die günstigere Regelung. Legt der Arbeitsvertrag eine längere wöchentliche Arbeitszeit fest als der Tarifvertrag, gilt die Wochenarbeitszeit laut Tarifvertrag. Die Regelung im Tarifvertrag greift jedoch nicht, wenn der Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung enthält.
Tarifverträge haben noch weitere Vorteile:

  • Tarifvertrag wirkt zwingend und unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis, wenn Tarifgebundenheit besteht
  • Regelungen im Tarifvertrag gelten automatisch
  • Transparente Festlegung von Gehältern und gerechte Entlohnung
  • Tarifgebundene Bezahlung führt zu besserem Verdienst
  • Arbeitnehmer können stärker Einfluss nehmen
  • Aufgrund der relativ langen Laufzeit besteht nachhaltiger Schutz für Arbeitnehmer.

Wer ein Unternehmen gründen möchte, sollte sich schon frühzeitig über mögliche Tarifverträge informieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei die gerechte Bezahlung der Mitarbeiter.
Bedeutung von Tarifverträgen bei der Unternehmensgründung

Unternehmensgründerinnen können sich informieren, welcher Tarifvertrag für ihre Branche gilt. Der Tarifvertrag schränkt zwar den Spielraum bei der Bezahlung ein, doch sichert er bessere Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer. Bezüglich der eigenen Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen haben Gründerinnen viele Möglichkeiten. Das Lohnniveau laut Tarifvertrag führt dazu, dass Streiks ausbleiben. Die Konkurrenz wird gedämpft. Werden neue Arbeitskräfte eingestellt, sichern ihnen Kollektivverträge garantierte Konditionen zu.

Fazit

Tarifverträge gibt es für verschiedene Branchen. Gründerinnen können sich informieren, welcher Tarifvertrag für die jeweilige Branche gilt. Die Rechte der Arbeitnehmer bezüglich Lohn und Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit werden mit einem Tarifvertrag gestärkt, doch sichert der Tarifvertrag auch Arbeitgebern ein gewisses Maß an Rechten zu. Tarifverträge wirken aufgrund ihrer langen Laufzeit nachhaltig.

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