Wettbewerbe

Bewerbungsstart „Digitales Start-up des Jahres 2023“

Veröffentlicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Sie haben sich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt und konnten so Ihre digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren?
Dann nutzen Sie jetzt die Chance, um „Digitales Start-up des Jahres 2023“ des BMWK zu werden und einen der drei Preise in Höhe von 50.000 Euro, 30.000 Euro und 20.000 Euro zu gewinnen. Neben diesen drei von einer Jury vergebenen Preisen wird auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro verliehen, bei dem das Publikum in einer Online-Abstimmung das Start-up mit dem besten Videobeitrag wählt.

Teilnahmebedingungen

Der Preis „Digitales Start-up des Jahres 2023“ des BMWK richtet sich an junge Digitalunternehmen.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die durch eine der folgenden Gründungsinitiatven des BMWK gefördert wurden:

  • „EXIST-Gründerstipendium“
  • „EXIST-Forschungstransfer“
  • Preisträger des „Gründungwettbewerb – Digitale Innovationen“
  • Beteiligungen des „High-Tech Gründerfonds“
  • Beteiligung eines Business Angels über das BMWK-Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“
  • Finalisten des „German Accelerator“
  • Nominierung von einem der 12 Digital Hubs

Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind

  • Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
  • Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2019.
  • Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Das Unternehmen hat im Jahr 2021 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 26.09.2022) einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWK ausgezeichnet wurden.

Preis und Jury

Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Vergeben werden mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.
Es sind Preise für die ersten 3 Plätze vorgesehen: Der erste Platz erhält ein Preisgeld von 50.000 Euro, der zweite Platz ein Preisgeld von 30.000 Euro und das drittplatzierte Unternehmen wird mit 20.000 Euro ausgezeichnet.

Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Expert:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen.

Auswahlkriterien für den Preis sind:

  • die hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios,
  • Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
  • die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee und
  • das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung.

Die Entscheidung für den Publikumspreis mit einem Preisgeld von 10.000 Euro erfolgt über eine öffentliche Online-Abstimmung, in der ein persönlicher Favorit aus den nominierten Video-Beiträgen gewählt werden kann. Teilnahmeberechtigt sind nur zugelassene Bewerberinnen und Bewerber für den Preis „Digitales Start-up des Jahres 2023“. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird den teilnehmenden Start-ups eine Video-App zur Verfügung gestellt, mit der das Video selber aufgenommen und eingereicht wird. Danach werden die Videos online bis kurz vor der Preisverleihung zur Abstimmung bereitgestellt.
Das Angebot von Gegenleistungen (z. B. in Form von Geld- oder Sachpreisen) an Dritte im Zusammenhang mit einer Stimmabgabe für das Online-Voting ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Publikumspreis. Hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Videos im Netzwerk und über die gängigen Online-Kanäle ohne Gegenleistungen zulässig und erwünscht.
Der Publikumspreis kann nur an ein bei der Preisverleihung anwesendes Unternehmen vergeben werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte mit einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung Ihres Unternehmens und der Umsetzung Ihrer Gründungsidee hinsichtlich der oben genannten Kriterien.
Einen Gliederungsvorschlag für die Bewerbung finden Sie hier.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung

  • einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einen äquivalenten Nachweis, dass die Gründung nicht vor 2019 erfolgt ist, und
  • den Jahresabschluss Ihres Unternehmens oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2021 bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten 12 Monate (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 26.09.2022) bei.

Der Publikumspreis wird ausschließlich auf Grundlage des selbstaufgenommenen Videos vergeben. Zur Erstellung des Videos muss die bereitgestellte App genutzt werden. Einen Link zur App werden wir Ihnen nach Ende der Bewerbungsfrist und Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen zusenden.

Bewerbungsstart ist der 26.09.2022. Bitte schicke deine Bewerbungsunterlagen bis zum 14.11.2022 (Ende der Abgabefrist) per E-Mail im PDF-Format an startupdesjahres@de.digital.

Preisverleihung

Die Verleihung des Preises „Digitales Start-up des Jahres 2023“ erfolgt im April 2023. Termin und Ort werden rechtzeitg bekannt gegeben.

Vorheriger Beitrag

DGB-Studie legt Defizite im betrieblichen Mutterschutz offen

Nächster Beitrag

Selbstoptimierung: Weniger ist manchmal mehr | Das SHE works! Magazin im Oktober 2022

kein Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.