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Minijobs: Neuregelung für Arbeitszeiten

Seit dem 1. Januar 2015 sind gesetzliche Neuregelungen bei den Minijobs in Kraft getreten. So müssen bei geringfügig Beschäftigten die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Nach dem Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuschreiben und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre lang aufzuheben.

Arbeitszeiten der Minijobs müssen bei Minijobzentrale eingereicht werden

Die Aufzeichnungen müssen spätestens am 7. Tag des auf die Arbeitsleistung folgenden Tages bei der Minijobzentrale vorliegen. Wie die Arbeitszeiten notiert werden müssen, ist nicht festgelegt, auch eine elektronische Aufzeichnung ist erlaubt. Auch müssen die Notizen vom Arbeitnehmer nicht unterschreiben werden.

Die Arbeitgeber haften jedoch für die korrekte Aufzeichnung der Arbeitszeiten. falls diese nicht richtig oder unvollständig geführt werden, können den Arbeitgebern Bußgelder bis 30.000 Euro angelastet werden.

Formulare für Minijobs sind hier zu finden.

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