Finanzen

Was Influencer*innen über Steuern wissen müssen

Aus der Redaktion

In den vergangenen Jahren hat sich die Welt des Marketings deutlich verändert. Während traditionelle Werbekanäle an Bedeutung verlieren, haben Influencer*innen und Social-Media-Plattformen für Werbetreibende an Relevanz gewonnen. Das liegt daran, dass Influencer Produkte und Dienstleistungen auf eine persönlichere Weise vorstellen können. Als Influencer*innen müssen Sie jedoch auch verschiedene Steuern ans Finanzamt abführen.

Die Anmeldung eines Gewerbes

Influencer*innen erzielen Einkünfte über Werbedeals, Sponsoring, Produktplatzierungen oder Affiliate-Marketing. Dementsprechend muss eine Steuernummer beantragt werden. Im Rahmen der steuerlichen Erfassung wird das zuständige Finanzamt feststellen, ob Ihre Selbstständigkeit als Influencer als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit zu betrachten ist. Für den Fall, dass das Finanzamt Sie als Gewerbetreibender einstuft, sind Sie zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet.

Checkliste für die Gewerbeanmeldung

Zuerst einmal sollten Sie abklären, ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft wird. Sind Sie zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet, dann müssen Sie die folgenden Dinge berücksichtigen:

  • Beantragung eines Gewerbescheins für 10 bis 50 Euro beim Gewerbeamt (die genauen Kosten sind abhängig vom Wohnort)
  • Personalausweis oder Reisepass mitnehmen
  • Vorlegen einer Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, wenn Sie kein deutscher Staatsangehöriger sind

Wenn Sie den Prozess beschleunigen möchten, dann können Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung auf der Internetseite des zuständigen Gewerbeamtes ausdrucken und es bei der Beantragung mitnehmen.

Zahlung von Einkommensteuer

Wenn Influencer regelmäßige Einkünfte erwirtschaften, sind sie dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für das Kalenderjahr 2023 gilt jedoch ein Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro. Das bedeutet, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, wenn Ihre Einnahmen diesen Betrag nicht überschreiten. Ihren Gewinn oder Verlust können Sie über eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Auf Basis des Gewinns setzt das Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer fest.

Checkliste für die Einkommensteuer

Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung sollten Sie auf bestimmte Faktoren achten, wie die rechtzeitige Abgabe und dass Sie Ihre für die Steuerfestlegung relevanten Ausgaben absetzen. Hierzu zählen:

  • Werbungskosten (zum Beispiel Kosten für die Fahrten zu Drehs)
  • Sonderausgaben, wie Spenden oder Kirchensteuer
  • Außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten

Wenn Sie die Einkommensteuererklärung selbst abgeben, dann ist in der Regel der 31. Juli der Stichtag, bis zu dem die Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss. Haben Sie einen Steuerberater, dann gilt der letzte Februartag des darauffolgenden Jahres als Frist. Durch die Pandemie haben sich die Fristen verändert, sodass Sie aktuell mehr Zeit haben.

Was Influencer*innen über Steuern wissen müssen

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Wann Influencer Gewerbesteuer zahlen müssen

Wer vom Finanzamt als Gewerbetreibender eingestuft wird, der muss auch Gewerbesteuer abführen. Das gilt zumindest dann, wenn der jährliche Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro überschritten wird. Liegt der aus dem Gewerbe erzielte Gewinn unter dieser Summe, dann fällt keine Gewerbesteuer an. Wenn Sie zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet sind, dann wird diese auf Ihre Einkommensteuererklärung angerechnet.

Umsatzsteuerpflicht für Influencer*innen

Auch die Umsatzsteuer gehört zu den Steuern, die Influencer zahlen müssen. Das Finanzamt geht davon aus, dass Sie als Influencer langfristig Einnahmen erwirtschaften möchten, weshalb sie zur Zahlung von Umsatzsteuer auf ihre Umsätze verpflichtet sind. In der Regel liegt der Umsatzsteuersatz bei 19 %. Diesen müssen Sie auf Ihren Rechnungen angeben und im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige Finanzamt abführen. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es aber. Nehmen Sie als Gewerbetreibender von der sogenannten Kleinunternehmerreglung Gebrauch oder werden vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft, dann müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen. Die Kleinunternehmerregelung kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.

Checkliste Umsatzsteuervoranmeldung

Damit Sie ohne Probleme eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen können, sollten Sie diese Punkte beachten:

  • Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs, da Sie diesen von der Umsatzsteuerschuld abziehen können
  • Sammeln von Belegen (ohne gültige Belege kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden)
  • Einträge auf dem Steuerformular in netto angeben, da Sie ansonsten zu viel Steuern zahlen
  • Saubere Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben

Bezug von Sachzuwendungen, Gratisprodukten und Geschenken bei Influencer*innen

Sofern Influencer im Rahmen einer Werbepartnerschaft von einem Unternehmen kostenlose Produkte oder Dienstleistungen überlassen werden, handelt es sich um Sachzuwendungen bzw. nicht finanzielle Leistungen. Diese sind einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Dementsprechend müssen diese Sachzuwendungen als Betriebseinnahme in der Steuererklärung angegeben werden. Es bestehen jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung. Weist ein Gratisprodukt einen Wert von bis zu 10 Euro auf, dann muss es nicht versteuert werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Werbepartner die Versteuerung des Produkts oder der Dienstleistung bereits übernommen hat.

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