Checkliste Gründungszuschuss – so klappt’s mit der Förderung
Ja, ich habe einen positiven Bescheid auf meinen Antrag auf Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Wenn ich auch bei letzten Mal etwas über den Formularwahnsinn gestöhnt habe, freue ich mich jetzt umso mehr, dass es nicht umsonst war.
Der Weg zum Gründungszuschuss
Im September 2014 erhielt ich meine Kündigung und damit einen kräftigen Schubs in die richtige Richtung. Ich meldete mich umgehend telefonisch bei der Agentur für Arbeit. So bekam ich schon mal alle erforderlichen Formulare für die Arbeitslosmeldung zugeschickt und auch einen Termin bei einem Betreuer in meiner zuständigen Agentur vor Ort. Ich füllte also alle Formulare aus und ging mit einem klaren Ziel in meinem Kopf zum Termin. Dort fiel ich dann mit der Tür ins Haus und erklärte, dass ich ab dem 1.November den Arbeitslosenstatus hätte („arbeitslos“ war ich ja nicht – wir hatten Arbeit ohne Ende, wenn alles klappen sollte), ich aber auf keinen Fall Bewerbertraining oder Stellenvorschläge bräuchte, da ich mich selbstständig machen will. Mein Betreuer ließ mir 10 Minuten Zeit, mein Konzept vorzutragen und stellte noch ein paar Fragen. Dann erklärte er mir, dass ich einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen könnte, wenn ich denn ein Existenzgründerseminar belegen würde. Außerdem bräuchte ich eine Tragfähigkeitsbescheinigung für den Businessplan und dann schauen wir weiter. Ach ja und für das Gründerseminar könnte ich einen Gutschein bekommen, da ich ja kein Bewerbertrainig mache. Und den Antrag auf Gründungszuschuss bekam ich auch gleich in die Hand gedrückt.
Wow, damit hatte ich nicht gerechnet. Das gab Motivation…
Ein straffer Zeitplan
Am 1.November 2014 begab ich mich wieder in die Agentur für Arbeit – „persönlich arbeitslos melden“ und bekam eine Einrichtung genannt, bei der ich, sobald ich den Bescheid über mein Arbeitslosengeld hätte, mal nach einem Termin für ein Gründungsseminar fragen sollte. Gesagt getan. Ich bekam einen Termin bei TERTIA in Bremerhaven für ein Erstgespräch und ging mit einer Bestätigung darüber sowie einer Terminliste für weitere Einzelberatungen zur Selbstständigkeit wieder nach Hause. Die Bestätigung brachte ich dann zur Agentur für Arbeit, denn nur damit bekam ich den Gutschein für das Seminar. So ging ich im Dezember 2014 und Januar 2015 zweimal wöchentlich zum Einzelcoaching, welches uns für die Gründung und Unternehmensführung viele Denkanstöße gab. Am Ende hatten wir einen tragfähigen Businessplan, wußten, welche Formulare wir für die Gründung ausfüllen und abgeben mussten und was alles in unserem Gesellschaftervertrag festgehalten werden sollte. (Vielen Dank dafür an Herrn Jürgen Peters.) Für die Tragfähigkeitsbescheinigung musste ich dann noch zum afz -Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen, aber das war nach der guten Vorbereitung kein Problem mehr.
(„Nebenbei“ haben wir während der ganzen Zeit unser Projekt weiter vorangetrieben.)
Checkliste Gründungszuschuss – diese Unterlagen sind wichtig
Die Grundvoraussetzung für den Gründungszuschuss war mein genereller Anspruch auf Arbeitslosengeld I und von diesem mussten mindestens noch 150 Anspruchstage übrig sein. Einreichen musste ich:
- Antragsformular für den Gründungszuschuss
- Businessplan
- Tragfähigkeitsbescheinigung von einer anerkannten Stelle (Steuerberater, IHK, etc.)
- Gesellschaftervertrag, aus dem hervorging, dass wir jeder zu 50% an allen Entscheidungen beteiligt sind (nur nötig, wenn man nicht allein gründet)
- Gewerbeanmeldung
- Änderungsanzeige, dass die Arbeitslosigkeit in Selbstständigkeit übergeht
Ich habe alle Unterlagen persönlich bei meinem Betreuer eingereicht. Nach einem kurzen Blick gab dieser sein wohlwollendes OK und meinte es würde wohl zehn Tage dauern, aber dann sollte es eigentlich einen positiven Bescheid geben. Und so war es auch.
Jetzt bekomme ich für sechs Monate weiterhin mein Arbeitslosengeld und zusätzlich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung. Vor Ablauf der sechs Monate kann ich dann einen erneuten Antrag stellen und für weitere neun Monate den Zuschuss zur Sozialversicherung erhalten. Darüber wird aber gesondert entschieden. Ich werde dann aktuell berichten.
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