Familie, Kinder & Co.

Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit – mehr Geld bei freier Zeiteinteilung

Mütter in Teilzeit zu beschäftigen ist für viele Firmen kein lohnendes Modell http://www.zeit.de/karriere/beruf/2016-03/teilzeitarbeit-muetter-kuendigung-personalmanager. Schon während der Elternzeit kämpfen viele Frauen gegen unflexible Regelungen am Angestellten-Arbeitsplatz und damit auch mit dem Stress, Job und Familie unter einen Hut zu bringen.

Daheim bleiben kommt trotzdem nicht in Frage, wenn die Familie langfristig auf ein zweites Einkommen angewiesen ist. Abgesehen davon ist ein Job schließlich auch Selbstverwirklichung – und ein interessantes Interessengebiet sang- und klanglos aufzugeben fällt schwer. Außerdem pochen viele Mütter zu Recht darauf, dass es wesentlich schwieriger ist, später nach einer längeren Pause wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren, als wenn man es gar nicht erst lange verlässt.

Doch täglich gegen unzureichende Betreuungszeiten in Kitas und Grundschulen kämpfen, während die Kollegen trotzdem schief gucken, weil der Teilzeit-Einsatz einfach niemals zu reichen scheint: Das ist gar nicht nötig. Eine brauchbare Alternative zur Teilzeit ist für Eltern – vor allem aber für Mütter – die nebenberufliche Existenzgründung, zum Beispiel vom Home-Office aus.

In der Elternzeit nebenberuflich selbstständig sein: Die Vorteile

Wer sich in der Elternzeit mit einem gesicherten Arbeitsvertrag in der Tasche nebenberuflich selbstständig macht, kann ohne großes Risiko austesten, ob eine Geschäftsidee auch wirklich Sinn macht. Weil der Druck wegfällt, von Anfang an eine Familie auch garantiert langfristig zu ernähren, lässt der Aufwand sich gut skalieren: Sind die Kinder klein, wird zu anderen Zeiten gearbeitet als später, wenn sie vielleicht schon einen Betreuungsplatz haben.

Es hat viele Vorteile, wenn Sie sich statt einer Elternzeitpause dafür entscheiden, quasi durchgehend weiter zu arbeiten – als die eigene Chefin. Ein erwirtschaftetes Einkommen ist ein solcher Pluspunkt. Aber auch die Möglichkeit, ganz andere Aufgaben und Geschäftsfelder auszuprobieren. Wirtschaftliche Unabhängigkeit ist außerdem besonders für Frauen wichtig, denen bei langen Elternzeitunterbrechungen ihres Arbeitslebens ohne Einkünfte Altersarmut droht, wenn keine weitere Vorsorge getroffen wird. Dafür aber reicht in vielen Familien das Budget nicht – oder das gemeinsame Vorsorgemodell löst sich bei einer Trennung auf.

Wer finanziell immer auf eigenen Füßen steht, bestimmt die Dosis für die eigene Altersvorsorge selbst und fällt auch bei einer Scheidung auf die Füße. Auch vom Home-Office aus können Sie professionell und ohne Kompromisse ein Geschäft aufbauen, das schneller wächst, wenn mehr Zeit investiert werden kann oder muss.

Arbeiten von jedem Internetzugang aus dank mobiler Apps und browser-basierter Programme

Die Organisation der administrativen Abläufe ist von Anfang an dank Internet und moderner Technologie ohne viel Aufwand zu bewältigen. Aufträge und Rechnungen schreiben, einen Überblick über Zahlungseingänge behalten und in der gleichen Oberfläche Belege buchen und die Umsatzsteuervoranmeldung machen können Gründerinnen beispielsweise mit lexoffice. Die browser-basierte Anwendung löst alle diese Aufgaben über ein einziges Dashboard und lässt sich mit Zeiterfassungen und Shopsystemen verknüpfen, ermöglicht so eine professionelle Arbeitsweise auch mit kleinstem Budget.

Möglich ist das für jede Frau in Elternzeit: Laut § 15 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/570_GElterngeldElternzeit.pdf hat man die Möglichkeit, bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit erwerbstätig zu sein und kann diese Zeit auch nutzen, um eine Selbstständigkeit aufzubauen. Der Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit.

Alternative zur Teilzeit: Selbstständig in Eigenregie

Wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, hat jede Mutter (und jeder Vater) ein Recht auf Teilzeit, sofern die Firma mehr als 15 Angestellte hat und das Angestelltenverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht. Das hört sich zwar gut an, sieht aber in der Praxis leider oft so aus, dass auf Teilzeitstellen im Durchschnitt weniger pro Stunde verdient wird, während derselbe Einsatz mit den gleichen Ergebnissen erwartet wird wie von einer Kraft, die einen vollen Arbeitstag im Büro verbringt.

Für Beförderungen kommt man von einer Teilzeitstelle aus meistens eher nicht in Frage. Außerdem, eine böse Falle, gibt es für Angestellte später keinen Anspruch darauf, nach einer Teilzeitphase wieder auf eine Vollzeitstelle zu wechseln. Daher empfiehlt es sich, den Arbeitsvertrag ruhen zu lassen und lieber auszutesten, ob eine nebenberufliche Selbstständigkeit in Frage kommt. Bei Erfolg kann diese schließlich später zu einer Vollzeit-Tätigkeit und damit zum neuen Job oder Beruf ausgebaut werden.

Nebenberuflich tätig in der Elternzeit: Darauf müssen Sie achten

Dank Elternzeit und anfangs auch -geld lässt sich eine nebenberufliche Tätigkeit halbwegs gelassen planen, wenn einige wichtige Punkte beachtet werden:

  • Der Arbeitgeber muss informiert werden und sollte einverstanden sein – ablehnen darf er nur innerhalb von vier Wochen und auch nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich.
  • Wer sich als Freiberufler selbstständig macht, zeigt dies beim zuständigen Finanzamt an. Für jede gewerbliche Tätigkeit ist es nach § 14 Gewerbeordnung zwingend erforderlich, ein Gewerbe anzumelden.
  • Ihre Krankenkasse muss über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit informiert werden und wird ggf. prüfen, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt und darauf basierend die Beiträge berechnen.
  • Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Am besten prüfen Sie diese Option wie auch Ihre Gründungsidee und den Businessplan mit einem auf Gründer spezialisierten Steuerberater.
  • Wer ein Unternehmen startet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Mitarbeiter sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig, eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann trotzdem sinnvoll sein.
  • Beratung vorab können Sie sich holen beim „Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)“ http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html

Neben der Geschäftsidee, einem guten Steuerberater und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und guten Netzwerken sind die richtigen Werkzeuge einer der Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Existenzgründung. lexoffice unterstützt Gründer und Kleinunternehmer als professionelles und einfach zu bedienendes Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm und bietet Gründerinnen ein umfassendes Förderprogramm an. Informationen darüber finden Sie unter https://gruender.lexoffice.de/ . Die Software verfügt außerdem über einen Steuerberaterzugang, mit dem Sie Ihrem Gründungsberater stets Zugriff auf alle Abläufe und Belege geben können.

Existenzgründerinnen stehen neben zeitsparenden und modernen Tools online außerdem zahlreiche Beratungsmöglichkeiten und Fördermittel zur Verfügung, von Networking Events bis hin zu Gründungszuschüssen von Bund und Ländern, siehe die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie http://www.foerderdatenbank.de/. Spezielle Förderprogramme und Messen und Networking-Events für Frauen sorgen ebenfalls dafür, dass Mütter effizient gründen – und mit Erfolg und Spaß.

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