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Gesetzliche vs. private Krankenversicherung: Eine Entscheidungshilfe

Aus der Redaktion

Deutschland ist das einzige Land weltweit mit einem dualen Krankenversicherungssystem. Neben der gesetzlichen (GKV) gibt es auch die private Krankenversicherung (PKV). Die PKV kann nur von bestimmten Personengruppen in Anspruch genommen werden: Beamt*innen, Selbstständige, Studierende und Angestellte mit einem Gehalt, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 2021 sind das 64.350 Euro brutto.

Die gesetzliche Krankenversicherung bildet zusammen mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung das deutsche Sozialversicherungssystem.

Die Qual der Wahl? Für wen eignet sich was?

Hier heißt es durchrechnen und vergleichen.

Ist ein regelmäßiges und langfristig gutes Einkommen gesichert, lohnt sich eine PKV. Soll es eine private KV werden, wird als nächster Schritt die Suche nach der passenden Versicherung und dem passenden Tarif anfallen. Dieser richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand.
Fällt die Wahl auf die GKV ist es ebenso wichtig, die Krankenversicherung zu finden, die mit Service, Beitrag und Zusatzleistungen zu einem passt. Besonders reizvoll ist auch die beitragsfreie Familienversicherung. Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können unter gewissen Voraussetzungen kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden.

Selbstständige

Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist für Selbstständige auf jeden Fall zu überlegen. Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, kann wählen, ob es die private oder die gesetzliche Krankenversicherung sein soll. In diesem Fall ist die Wahl der Versicherung nicht an einen Jahresverdienst gebunden. Bei künstlerischen oder publizistischen Berufen greift unter Umständen die Versicherungspflicht durch die Künstlersozialkasse. Für Selbstständige ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht entscheidend.

Aber vorsichtig: Die Private kann für Selbstständige zum finanziellen Alptraum werden. Bei ausbleibenden Aufträgen, wie bei vielen Selbstständigen aktuell in der Corona-Krise, kann eine private Krankenversicherung zum finanziellen Desaster werden!

Angestellte

Normalerweise ist man als Angestellter automatisch in der GKV. Der Wechsel zur PKV wird dann möglich, wenn das Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Beamtin

Ist man verbeamtet, hat man grundsätzlich die Wahl, ob man sich privat oder gesetzlich versichern möchte. Der Dienstherr leistet bei der PKV eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent.

Studierende

Zu Beginn des Studiums kann man sich für eine PKV entscheiden. Wer sich direkt nach dem Studium selbstständig macht, muss in der PKV bleiben, auch wenn der Verdienst sehr gering ist.

Gut rechnen und überlegen

Es will gut überlegt sein, ob der Beitritt in eine PKV sinnvoll ist. Denn wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, muss wissen, dass der Wechsel in eine GKV nicht leicht ist. Und ab einem Alter über 55 kaum möglich.

Deswegen im Vorfeld die Pros und Contras genau abwägen und durchrechnen. Denn bei einem Eintritt in eine PKV müssen die Beiträge langfristig geleistet werden – auch im Alter.
Möglich ist ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherung. Auch der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist machbar. Allerdings kann man durch den Wechsel einen Teil der bereits gezahlten Altersrückstellungen verlieren.

Wägen Sie ab: Wenn im Alter Ihre Einkünfte sinken, bleiben die Beiträge der PKV hoch. Angestellte und Selbst­ständige sollten sie daher nur in Betracht ziehen, wenn sie wohl­habend sind oder sich bis zur Rente genug Vermögen aufbauen können (siehe Faustregel: So errechnen Sie Ihren Geldbedarf).

Entscheidungs­hilfe: Stiftung Warentest hat eine Checkliste: Kasse oder privat erstellt. Sie enthält einen ausführ­lichen Vergleich der Leistungen von gesetzlicher und privater Versicherung.

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