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BAG begrüßt Vorstoß zur gendergerechten Sprache

Justizministerin Christine Lambrecht hat jüngst einen Gesetzesentwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrecht eingebracht, der nicht etwa wegen seines Inhalts, sondern wegen seiner Form für Protest sorgte. Der Gesetzestext war ausschließlich in der weiblichen Form formuliert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) begrüßt die Initiative der Bundesjustizministerin, da sie auf die Notwendigkeit einer gendergerechten Sprache hinweist.

„Mit ihrem Gesetzentwurf hat die Bundesjustizministerin eindrucksvoll gezeigt, wie Sprache funktioniert und wie sich Frauen oder Männer angesprochen fühlen – oder eben nicht“, sagt Simone Thomas, einer der Bundessprecherinnen der BAG und Frauenbeauftragte der Stadt Freiburg. Mit der Verwendung des generischen Femininums, sei einer männlichen Leserschaft genau das zugemutet worden, was einer weiblichen Leserschaft seit Jahrhunderten zugemutet wird. Nicht direkt angesprochen zu werden, sich aber „mitgemeint“ fühlen zu sollen.

Die im Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss dringend auch in der Sprache zum Ausdruck kommen und alle Geschlechter berücksichtigen. „Das generische Maskulinum macht Frauen unsichtbar und behindert damit Chancengleichheit und -gerechtigkeit“, stellt Simone Thomas fest. „Sprache ist das Werkzeug, mit dem wir miteinander kommunizieren, die Welt beschreiben und unseren Kindern die Welt erklären.“ Sie ist weder unbedeutend noch zweitrangig und eine Reflexion über ihren Gebrauch, besonders von offiziellen Stellen, von großer Bedeutung für eine gendergerechte Gesellschaft. Deshalb setzt sich die BAG für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache ein: „Eine wertschätzende Ansprache aller Geschlechter ist ein unabdingbarer Schritt hin zur Gleichstellung von Frauen und Männern.“

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