Boni – Die Extras für Arbeitnehmer
Von Dr. Katharina Suchy
Zuschüsse für Mitarbeiter helfen Steuern sparen und schaffen Bindung ans Unternehmen. Neben den Klassikern des Firmenwagens, Nachtzuschlägen oder Zuschüssen bei z.B. Bausparverträgen gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, Arbeitnehmer steuerfrei und ohne Sozialabgaben mit einem Bonus zu versehen.
Was bringen diese Gehaltsboni? Und welche Vorteile bieten Sie dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber? „Schließlich muss ein Anreiz zur Leistung solcher Extras Vorteile für beide Seiten bringen“, so Dr. Katharina Suchy, Expertin für Unternehmensstrategien und Vertrieb.
Ansporn für Arbeitsleistung und Mitarbeiterbindung
Gute Mitarbeiter zu gewinnen, ist für viele Unternehmen bereits zur Herausforderung geworden. Umso mehr ist es ein Ansporn, gute Mitarbeiter auch auf lange Sicht an das Unternehmen zu binden.
„Einer unserer Kunden aus der KFZ-Zulieferindustrie bedient sich seit Jahren diesem Belohnungsprinzip.“ weiß Dr. Katharina Suchy. Immer dann, wenn das Unternehmen Umsatz- und Gewinnsprünge realisiert, beteiligt es seine Mitarbeiter an dem Geschäftserfolg.
Um die Anreize optimal zu halten, zahlt das Unternehmen jedoch keine Einmalbeträge von mehreren Hundert Euro je Mitarbeiter, wie das in anderen Betrieben gerne der Fall ist. „Dann werden für beide Seiten Steuer- und Sozialabgaben schnell von 50/60 Prozent fällig, sodass aus 400,- Extra vielleicht 180,- Netto werden. Der einzige der von solchen Zahlungen profitiert, ist nicht der Arbeitnehmer, sondern der Fiskus.“
Hier gibt es andere Varianten. Der o.g. Betrieb bedient sich der Möglichkeit, seinen Mitarbeitern Rabatte und Schenkungen bis zu dem Freibetrag in Höhe von € 1.125,- jährlich zu gewähren. „So erfreuen sich die Mitarbeiter über geschenkte Fahrzeugtechnik. Und das Unternehmen profitiert von engagierten und motivierten Mitarbeitern.“
Ergänzendes Gehalt
Alternativ gibt es weitere Möglichkeiten, Arbeitnehmer in diese Form der Wertschöpfung einzubeziehen.
Beispielsweise können Arbeitgeber als freiwillige Leistung ihren Mitarbeitern eine Erholungsbeihilfe gewähren. Höchstgrenzen hier sind € 156,- für den Arbeitnehmer, für seinen Ehepartner € 104,- und für jedes Kind € 52,- – also € 312,-/jährlich. Der Arbeitgeber übernimmt dabei zusätzlich den pauschalen Steuerbetrag sowie die Sozialabgaben.
Für Geburtstage, Heirat, Geburt und andere Sachzuwendungen können jeweils € 40,- geschenkt werden. Unmittelbar der Arbeit zuzuordnende Home-PCs oder die Telefonanlage für das Homeoffice können voll erstattet werden.
Gerade für Familien gibt es eine Leistung, die sich zunehmend großer Beliebtheit erfreut. So bietet sich für das nächste Gehaltsgespräch an, die Übernahme der Beiträge für die Kindertagesstätten oder ähnliche Einrichtungen in unbegrenzter Höhe vom Arbeitgeber zu verhandeln.
Das gibt es für den Geschäftsführer
Gleiche Rechte für alle. Das gilt auch für Gesellschafter, die Geschäftsführer sind. Mit den Steuer-Extras kommen auch sie als Angestellte in den Genuss steuerfreier oder steuerbegünstigter Zusatzleistungen.
Für alle Varianten gilt, den Steuerberater zu fragen und für den richtigen Umgang mit den Formalitäten der genannten Möglichkeiten einzubinden. Dann gewinnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Dr. Katharina Suchy, Dipl.-Ing.
| Expertise in Vertrieb 3.0, Strategie- und Organisationsentwicklung sowie Gender-Sales
mit Know How unterschiedlicher Kernbranchen und Unternehmensstrukturen.
| Dr. Suchy berät und trainiert seit 1989 namhafte Unternehmen in Mittelstand
und Industrie – Handel, Dienstleistung, Zulieferer und Hersteller.
| Beratung auch mit Fördermitteln seitens BAFA (Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle).
| Finalistin beim EMOTIONS-Award 2015 in der Kategorie „Zukunftsmacherin“.
| Ihre neueste Publikation für strategischen Verkauf erscheint 2015.
Für She Works schreibt sie die monatlichen Kolumnen.