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Elterngeld plus – Erleichterung von Elterngeldbezug und Teilzeit

Von den Neuregelungen des Elterngeld Plus sollen vor allem Eltern profitieren, die während ihres Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen. Das sieht die Neuregelung der Bundesregierung vor. Was ändert sich mit der Einführung alles?

Eltern, die in Teilzeit arbeiten, können bald von einer Neuregelung der Familienförderung profitieren: Sie bekommen bis zu 28 Monate lang finanzielle Unterstützung.

Die neuen Regelungen sind eine Erweiterung der Wahlmöglichkeiten für Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren intensiver betreuen möchten. Dabei werden diejenigen stärker finanziell gefördert als bislang, die sich nach der Geburt eines Kindes für einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg entscheiden. Eltern, die ihre Erwerbs- und Erziehungsarbeit für mindestens vier Lebensmonate ihres Kindes gleichberechtigt untereinander aufteilen, erhalten eine Honorierung. Denn sie können Elterngeld Plus in Form der neuen Partnerschaftsbonusmonate beziehen.

„Wir stärken damit allen jungen Eltern den Rücken, die gemeinsam für ihre Kinder da sein wollen“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig vor der Abstimmung im Bundestag.

Schnuller an der Leine

Elterngeld plus Alexandra H._pixelio.de

Elterngeld plus im Einzelnen

Elterngeld Plus bedeutet erst einmal, dass Eltern zwar nur halb so viel Geld wie beim aktuellen Elterngeld erhalten.  Dafür ist der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung bekommt, doppelt so lang wie bisher.

Entscheiden sich beide Elternteile für eine Teilzeitarbeit, dann bekommen sie als Partnerschaftsbonus weitere vier Monate Elterngeld Plus zugesprochen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile mindestens vier Monate lang 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.

Das momentan gültige Elterngeld wird es trotzdem geben. Eltern können also zwischen diesen beiden Modellen wählen.Für die Berechnung des Elterngeld Plus wird grundsätzlich das Mindestelterngeld von 300 €, der Mindestgeschwisterbonus von 75 € und der Mehrlingszuschlag halbiert.Was ist mit Selbstständigen? Für Selbstständige war es bislang kaum möglich, längere Zeit auszusetzen, da sonst der Verlust wichtiger Kunden drohte. Die Lösung für viele Selbstständige lag bislang darin, in Teilzeit zu arbeiten. Der Verdienst wird nach der jetzigen Regelung mit dem Elterngeld verrechnet. Das eigene Einkommen bedeutet deshalb einen Einkommensverlust für die Familie. Zum 1. Juli 2015 wird sich das mit der Einführung von Elterngeld Plus ändern, da beide Elternteile in Teilzeit arbeiten dürfen. Eine Ausnahme ist die Mehrlingskinder-Regelung,  für Mehrlingseltern gilt die neue Regelung bereits ab dem 1. Januar 2015.

Der Partnerschaftsbonus

Eine weitere Neuerung ist der Partnerschaftsbonus. Eltern, die sich die Erziehung teilen, werden belohnt. Wenn Mutter und Vater gleichzeitig mindestens vier Monate Elternzeit nehmen und dabei zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zusätzlich vier weitere Monate lang das Elterngeld.

Hohe Flexibilität – für den Arbeitnehmer

Das neue Elterngeld räumt den Eltern außerdem ein, die Betreuungszeit flexibel zu handhaben. So ist es möglich, dass Eltern zwischen dem 3. und 8. Geburtstag der Kinder Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit haben. Bisher ging das nur 12 Monate lang. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, der Arbeitgeber muss lediglich 13 Wochen vor der Auszeit informiert werden. Bei einer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag allerdings nach wie vor nur sieben Wochen vorher.

Arbeitgeber kritisieren die neue Regelung, da sie ihnen noch mehr Flexibilität als bislang abverlangt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert vor allem die flexible Elternzeit, die keine Arbeitgebergenehmigung braucht. Dies würde die Planungssicherheit der Betriebe beeinträchtigen.

Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Webseite einen Elterngeldrechner bereitgestellt, der den zu erwartenden Betrag berechnet.

foto Ricarda Kiel
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