Unternehmerinnenwissen

Mit 66 Jahren… – auch Gründerinnen gehen mal in Rente

Selbst wenn das Renteneintrittsalter noch in weiter Ferne zu sein scheint, man kann gar nicht früh genug anfangen, eine Absicherung für den sogenannten Lebensherbst zu treffen. Wer vor seiner Selbständigkeit schon angestellt tätig war, hat bereits Rentenansprüche erworben und behält diese auch. Nur reichen wird das in den meisten Fällen nicht.

Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen

Als Selbständige kann man sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung entweder freiwillig versichern oder auf Antrag versicherungspflichtig werden. Bestimmte (selbständige) Berufsgruppen sind sogar verpflichtet, sich über die gesetzliche Rentenversicherung absichern zu lassen. Dazu gehören unter anderem: Handwerker*innen, Lehrer*innen, Hebammen und Geburtshelfer, Künstler*innen und Publizist*innen. Eine komplette Übersicht ist im §2 Sozialgesetzbuch IV dargelegt.

Freiwillige Rentenversicherung

Wer sich freiwillig versichert,  kann die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst festlegen und jederzeit für die Zukunft verändern. Der Erhalt der Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente durch eine lückenlose Zahlung freiwilliger Beiträge ist ebenfalls für Selbständige möglich. Und auch die Ansprüche auf Alters- und Hinterbliebenenrente, die man sich in der Zeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten.

Monatlich mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.209,00 Euro (West) und 1.078,80 (Ost) (2018) zahlen Selbständige, die bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichert sind als Beitrag . Der Mindestbeitrag entspricht 18,6 Prozent eines monatlichen Bruttoeinkommens von 450 Euro. Sie können auch höhere Beiträge zahlen, allerdings nur bis zu einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt bei einem Bruttoeinkommen von 6.500 Euro (West) bzw. 5.800 Euro (Ost) pro Monat (2018).

Versicherungspflicht auf Antrag

Innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann man die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Der Vorteil ist,  dass Pflichtversicherte auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und auf Rehabilitationsleistungen haben.

Hinsichtlich der Beiträge gibt es drei Möglichkeiten:

Halber Regelbeitrag für Gründerinnen und Gründer
Innerhalb der ersten drei Jahre der beruflichen Selbständigkeit, können Sie sich für den halben Regelbeitrag entscheiden. Er beträgt 2018 monatlich 282,18 Euro (West) und 250,63 Euro (Ost).

Regelbeitrag
Unabhängig von Ihrem Einkommen, können Sie auch den vollen Regelbeitrag zahlen. Er liegt bei monatlich 566,37 Euro (West) und 501,27 Euro (Ost).


Einkommensgerechter Beitrag
Selbständige können auch höhere oder niedrigere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn sie ein entsprechend abweichendes Einkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen.

Aber Achtung:  Haben Sie sich einmal für die Antragspflichtversicherung entschieden, können Sie diese nicht wieder kündigen. Sie bleibt für die Dauer Ihrer selbständigen Tätigkeit bestehen.

 

Zusätzliche private Vorsorge

Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für den Selbständigen normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Wer im Alter ausreichend abgesichert sein will, muss für weitere Rücklagen sorgen. Was dabei dem Angestellten die Riesterrente ist für Selbständige die “Rürup-Rente”. Diese Basis-Rente steht auch den Angehörigen der verkammerten freien Berufe, die für ihr Alter vorsorgen, zur Verfügung. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte jeder Freiberufler sorgfältig prüfen. So schließt etwa eine Höherversicherung im Versorgungswerk einen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz ein, während dieser im Rahmen einer Rürup-Rente nur gegen zusätzlichen Beitrag versichert werden kann.

Rund um das Thema Altersvorsorge haben sich bereits einige Startups etabliert, die diese trockene Thema in die Digitalisierung überführt haben.

Das Berliner Startup fairr.de ermöglicht den Abschluss eines Riester-Vertrags und des Vertrages für eine Rürup-Rente ausschließlich über das Internet. Die Konditionen sind im Vergleich zu anderen Verträgen günstig, da Beratungspersonal und Provisionen entfallen. Fairr.de bietet Fondssparpläne an und agiert dabei nicht als Bank, sondern lediglich als Vermittler.

Ebenfalls erwähnenswert ist Mypension – die digitalisierte Alternative zu Pensionsfonds. Nutzer können auf der Website von Mypension zunächst ihre persönliche Rentenlücke ausrechnen, also bestimmen, wie viel Geld ihnen im Alter fehlt. Gerade bei Selbständigen ein oft vernachlässigter Aspekt. Dann lassen sich monatliche Geldbeträge festlegen, die abschließend bis zum Renteneintritt in einen ETF-Sparplan mit Versicherungsschutz eingezahlt werden.

Auch Festgeldanlagen dienen als Vorsorge für das Alter. Bevor man sich jedoch entschließt einen größeren Geldbetrag für längere Zeit anzulegen, sollte man genau schauen, wo man die besten Konditionen bekommt. Hier hilft der Festgeldvergleich bei weltsparen.de.

Egal wie: Auch für Selbständige gilt Vorsorge ist besser als das Nachsehen haben.

 

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