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Ab 2017 Senkung der Künstlersozialabgabe für Auftragnehmer

Im kommenden Jahr sollen die Pflichtabgaben an die Künstlersozialkasse sinken. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beträgt die Abgabe der auftraggebenden Unternehmen zur Künstlersozialversicherung 2017 dann nur noch 4,8 Prozent. 2015 und 2016 lag sie bei 5,2 Prozent.

Die Künstlersozialkasse, KSK, ist eine Pflichtversicherung für freischaffende Künstler und Publizisten wie Texter, Journalisten, Schriftsteller, Designer, künstlerische Fotografen, Layouter, Übersetzer, Illustratoren usw. Diese Berufsgruppen haben die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK), sie profitieren durch einen 50%igen Zuschuss zu ihren Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Künstlersozialabgabe zahlen Auftraggeber kreativer Dienstleistungen

Finanziert wird die Künstlersozialkasse zur Hälfte durch die versicherten Teilnehmer. Der Rest setzt sich zusammen aus einem Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent). Denn Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, müssen eine Künstlersozialabgabe an die KSK abführen. Die Abgabe ist ein Pflichtbeitrag von Unternehmen, die kreative Leistungen in Auftrag geben. Die Sozialabgabe wird beispielsweise immer dann fällig, wenn selbstständige Grafiker, Texter oder Webdesigner beauftragt werden. Damit zahlen die Auftraggeber eine Art Arbeitgeberanteil zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der beauftragten Künstler.

Die Künstlersozialabgabe wird aber nicht nur bei der Beauftragung von Einzelunternehmer fällig. Wird eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragt, muss ebenfalls die Künstlersozialabgabe abgeführt werden. Nicht abgabepflichtig sind dagegen Aufträge, die an eine GmbH, GmbH & Co. KG oder eine Limited vergeben werden.

Mehr Unternehmen kommen Abgabepflicht nach

Deutlich mehr Auftraggeber bzw. Unternehmen kommen ihrer Abgabepflicht nach, informierten die Künstlersozialkasse und die Deutsche Rentenversicherung. Intensivere Prüfungen bei den Arbeitgebern sorgten für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse, so das Ministerium.

Darüber freuen dürfen sich die rund 180.000 selbstständigen Publizisten und Künstler, die dank der Künstlersozialversicherungspflicht Mitglieder in der KSK sind. Als KSK-Mitglieder werden sie in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Die Hälfte der laufenden Sozialversicherungskosten als Unterstützung zu erhalten ist ein Ausgleich zur schwierigen Marktsituation, von dem freie Kreative in Deutschland hoffentlich noch lange profitieren können.

Weitere Informationen zur KSK finden Sie unter www.she-works.de.

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