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Positive Effekte durch Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen

Im Jahr 1999 wurde die sogenannte „Altersrente für Frauen“ für die Jahrgänge ab 1952 abgeschafft. Dadurch erhöhte sich das frühestmögliche Renteneintrittsalter für viele Frauen schlagartig von 60 auf 63 Jahre.

In einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden anhand von Daten der deutschen Rentenversicherung und des Mikrozensus die Arbeitsmarkteffekte der Reform untersucht. Die Analysen zeigen im Durchschnitt positive Beschäftigungseffekte: Die Erwerbsquote der betroffenen Frauen steigt insgesamt um rund acht Prozentpunkte. Allerdings steigen auch Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit im selben Ausmaß.

Der Beschäftigungseffekt geht vor allem darauf zurück, dass erwerbstätige Frauen länger arbeiten. Arbeitslose oder nichterwerbstätige Frauen wechseln durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters kaum in Beschäftigung. Die Beschäftigungseffekte fallen für Frauen ohne hohe Bildung geringer aus. Der Wiedereingliederung von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen muss daher bei der künftigen Ausgestaltung der Altersgrenzen eine höhere Bedeutung zukommen. In diesem Zusammenhang sollte auch verstärkt in die Weiterbildung von älteren Menschen investiert werden.

Den vollständigen Bericht von von Johannes Geyer, Peter Haan, Anna Hammerschmid und Clara Welteke finden Sie hier:
Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen: Mehr Beschäftigung, aber höheres sozialpolitisches Risiko

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