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Unternehmerinnen des VdU fordern flächenbasierte Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik einen weitreichenden Reformauftrag erteilt: Die bisherige Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig und muss bis Ende kommenden Jahres reformiert werden. Die deutschen Unternehmerinnen fordern ein praxistaugliches und bürokratiearmes Verfahren, das auf eine periodische Wertermittlung verzichtet und auf Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen erhoben wird.

Grundsteuer effektiv regeln

„So wäre die Grundsteuer in Zukunft einfach, gleichmäßig und effektiv geregelt“, betont Gabriele Schramm, Vorsitzende der VdU-Wirtschaftskommission und Steuerexpertin des Verbandes. „Die Bundesregierung ist in Sachen Bürokratieabbau im Wort: Das generelle Ziel muss weniger Verwaltungsaufwand sein und nicht mehr“, unterstreicht Schramm, denn eine individuelle und regelmäßig aktualisierte Verkehrswertermittlung bei 35 Millionen Grundstücken bedeute unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand – vor allem im Verhältnis zum Steuerertrag. Schon im gegenwärtigen Verfahren sind die Erhebungskosten der Grundsteuer rund doppelt so hoch wie bei anderen Steuerarten.

Große Städte entlasten

Nach Berechnungen des Ifo-Instituts würde ein solches flächenbasiertes Modell, wie es die Unternehmerinnen befürworten, ohne Verkehrswertermittlung namentlich Grundeigentümer und Mieter vor allem in großen und größeren Städten entlasten und nur zu einer moderaten Erhöhung in kleinen westdeutschen Gemeinden und den ostdeutschen Flächenländern führen.
Die Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen, Jasmin Arbabian-Vogel, betont, die Grundsteuerreform dürfe keinesfalls zu mehr Bürokratie führen. „Eine individuelle, regelmäßige Wertermittlung, wie sie jetzt diskutiert wird, ist nicht ohne deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand umsetzbar – bis hin zu einer möglichen zusätzlichen Steuerklärung“, unterstreicht die VdU-Präsidentin: „Das ist weder im Sinne der Finanzbehörden noch im Interesse der Menschen und Unternehmen.“
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